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Sozialabgaben und SteuernBornheimer Landwirte-Paar steht erneut vor Gericht

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Ein Bornheimer Ehepaar muss sich erneut vor Gericht verantworten.

Ein Bornheimer Ehepaar muss sich erneut vor Gericht verantworten.

Der Prozess sollte am Montag beginnen, wurde aber aus organisatorischen Gründen auf den 5. März vertagt.

Zum zweiten Mal muss sich ein Ehepaar, das einst zu den größten Obst- und Gemüseproduzenten der Region gehörte, vor einer Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 65 Jahre alten Ehemann und seiner ein Jahr jüngeren Frau vor, in jeweils 48 Fällen Sozialabgaben vorenthalten und Steuern hinterzogen zu haben. Der Prozess sollte am Montag beginnen, wurde aber aus organisatorischen Gründen auf den 5. März vertagt.

Im Dezember 2023 war das Ehepaar wegen vorsätzlichen Bankrotts in 34 Fällen, Unterschlagung in zwei Fällen sowie wegen Betrugs und falscher Versicherung an Eides statt vom Landgericht rechtskräftig verurteilt worden, er zu drei Jahren Haft, sie zu anderthalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Verfahren gegen die mitangeklagte Tochter wurde gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt. Der durch die kriminellen Machenschaften der Eheleute entstandene Schaden wurde auf drei Millionen Euro geschätzt, die sie zurückzahlen müssen.

Investitionen in Luxus, trotz Verluste

Nach Jahren mit guten Obst- und Gemüseernten hatte der Bauernhof zwischen 2017 und 2019 Verluste gemacht, die Rücklagen steckte der Unternehmer in eine luxuriöse Sammlung von Oldtimern und wurde schließlich zahlungsunfähig. Da er und seine Frau sich weigerten, in dem Insolvenzverfahren Akten herauszugeben, schickte sie das Bonner Amtsgericht für ein halbes Jahr in Beugehaft.

In dem jetzt anstehenden Prozess geht es laut Anklage um vorenthaltene Sozialabgaben und nicht gezahlte Steuern an das Finanzamt Sankt Augustin. Auf dem Hof sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor allem Saisonkräfte aus Polen und Rumänien gearbeitet haben, deren Arbeitsverhältnisse die Unternehmer gegenüber den Behörden als „kurzfristige Beschäftigungen“ deklarierten, die Voraussetzungen hätten dafür aber nicht vorgelegen, sagt der Ankläger. Denn viele Saisonarbeitnehmer seien über den gesetzlich zulässigen Zeitraum weiterbeschäftigt worden.

Um das zu verschleiern, hätten die Angeklagten Personalpapiere gefälscht und dafür selbst gefertigte Stempel angeblicher ausländischer Ämter verwendet. Darüber hinaus sollen die Eheleute Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigte zur Sozialversicherung angemeldet haben, obwohl der Arbeitsumfang und die Höhe des Lohns das nicht zugelassen hätten. Ziel der Aktion: „Sie wollten ihre Gewinne erhöhen“, sagt die Staatsanwaltschaft.