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AmtsgerichtMildes Urteil nach Schlägerei in Schlebusch

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Symbolbild.

Schlebusch – Ein Freispruch, zwei Bewährungsstrafen – so ahndete Amtsrichter Philipp Förster gestern den Angriff auf einen Abiturienten des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums vor rund zwei Jahren.

Der damals 18-Jährige war auf dem Lindenplatz in Begleitung mehrerer Mitschüler aus heute nicht mehr zu klärender Ursache mit einer Gruppe junger Männer aneinandergeraten, die dort – gegen 13 Uhr mittags – ein „Feierabendbier“ tranken.

Beim ersten Verhandlungstag am Montag hatten die drei zwischen 28 und 30 Jahre alten Angeklagten behauptet, wegen der Musik, die sie hörten, von den Gymnasiasten angepöbelt worden zu sein (wir berichteten). Daraufhin habe ein Wort das andere gegeben, und schließlich seien die drei arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger den Freiherr-von-Stein-Schülern durch die Passage zur Morsbroicher Straße gefolgt.

Mit dem größten und stärksten der gegnerischen Gruppe sei es dort zu einem Handgemenge gekommen, in dessen Verlauf alle mal zu Boden gegangen seien. Jeder habe zugeschlagen und versucht, einen Treffer zu landen, gelungen sei das aber niemand.

Von Tritten gegen den Kopf des Abiturienten oder gar einem gezielten Schlag mit der Bierflasche gegen dessen rechte Schläfe, wie in der Anklageschrift behauptet, könne aber keine Rede sein, erklärten zwei der drei Angeklagten. Der dritte räumte immerhin ein, dass er seine halbvolle Bierflasche über den Kopf des Gymnasiasten geschüttet habe. Diese Darstellung wurde am Montag aber von sämtlichen anderen Zeugen, darunter auch zwei völlig unbeteiligte Frauen, als reine Schutzbehauptung widerlegt.

Fast unverletzt

Demnach hatten zwei der drei Angeklagten mit Fäusten und der Bierflasche auf das heute 20-jährige Opfer eingeschlagen und auch gegen dessen Kopf getreten oder es zumindest versucht. Der dritte habe mehr oder weniger passiv danebengestanden. Ob dank seiner guten Konstitution, die alkoholbedingten Koordinationsprobleme der Angreifer oder durch puren Zufall blieb der junge Mann von schweren Verletzungen dennoch verschont.

Für Richter Förster stand damit fest, dass die beiden Haupttäter sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Während ihr Kumpan freigesprochen wurde, erhielten sie dafür sechs- und achtmonatige Bewährungsstrafen. Förster begründete die verhältnismäßig milden Strafen vor allem damit, dass die Tat schon relativ lange zurückliege und sie sich seitdem nichts mehr hätten zuschulden kommen lassen.