- Drei Männer sind in Schlebusch mit mehreren Gymnasiasten aneinander geraten.
- Der Fall landete nun vor dem Amtsgericht.
Schlebusch – Nichts, aber auch gar nichts außer gegenseitigen Pöbeleien und ein bisschen Geschubse steckt hinter dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, glaubt man den drei Angeklagten.
Die Schilderungen der teils beteiligten, teils völlig unbeteiligten Zeugen legen allerdings einen ungleich dramatischeren Verlauf der Geschehnisse auf der Morsbroicher Straße in Schlebusch nahe, wo am 22. Januar 2014 mehrere junge Leute aneinandergeraten waren.
Die zwischen 28 und 30 Jahre alten Angeklagten wollen an jenem Tag am Lindenplatz in der Schlebuscher Fußgängerzone ein „Feierabendbier“ getrunken haben, als sie gegen 13 Uhr wegen der Musik, die sie dabei hörten, von mehreren Abiturienten der Freiherr-vom-Stein-Schule angemacht worden seien. Ein Wort habe das andere gegeben, und schließlich folgten die drei arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger den Gymnasiasten durch die Passage zur Morsbroicher Straße.
Golfball geworfen
Mit dem größten und stärksten der gegnerischen Gruppe sei es dort zu einem Handgemenge gekommen, in dessen Verlauf alle mal zu Boden gegangen seien. Jeder habe zugeschlagen und versucht, einen Treffer zu landen, gelungen sei das aber niemand. Von Tritten gegen den Kopf des Freiherr-vom-Stein-Schülers oder einem gezielten Schlag mit der Bierflasche gegen dessen rechte Schläfe könne schon gar keine Rede sein, erklärten zwei der drei Angeklagten.
Der dritte räumte immerhin ein, dass er seine halbvolle Bierflasche über den Kopf des Gymnasiasten geschüttet habe. Dann sei ihm die Flasche entglitten und auf dem Pflaster zerschellt. Den davonlaufenden Abiturienten habe er kurz darauf auch noch zweimal mit einem Golfball beworfen, aber nur ein geparktes Auto getroffen, räumte der 28-Jährige ein, der einem ersten Verhandlungstermin im vergangenen Dezember ferngeblieben war, weil er sich zur Entgiftung in einem Landeskrankenhaus befand.
Verhandlung vertagt
Das 20-jährige Opfer dieser Attacken berichtete demgegenüber, zu Fall gebracht worden und mit Schlägen, Tritten und einer Bierflasche zielgerichtet attackiert worden zu sein. In seiner Not habe er, als er sich endlich aufrappeln und flüchten konnte, Deckung hinter einer Frau gesucht, die gerade ihren Schäferhundmischling ausführte. Aber auch diese Frau sei von den Angreifern bedroht worden.
Die Hundehalterin bestätigte wenig später im Zeugenstand, dass sie „auch was auf die Fresse“ bekommen sollte, falls sie sich einmische. Davon habe sie sich aber nicht einschüchtern lassen, sondern deutlich gesagt, was sie davon halte, wenn drei Mann mit Schlägen und Tritten auf einen einzelnen losgehen. Eine weitere Zeugin, die das Geschehen beobachtet hatte, zeigte sich gestern im Amtsgericht noch immer empört über die „gezielten Tritte in Kung-Fu-Manier“ gegen den Kopf des am Boden liegenden Opfers. Und von einem Golfball wolle sie ebenfalls nicht getroffen werden.
Richter Philipp Förster hatte danach fürs Erste genug gehört. Um alle Aussagen in Ruhe sortieren zu können, vertagte er das Verfahren mit Einverständnis des Staatsanwalts auf den heutigen Dienstag.