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Rundschau-Debatte des TagesWas bringen schärfere Abschiebe-Regeln?

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Eine Abschiebungshaftanstalt

Eine Abschiebungshaftanstalt in Hessen

Die Zahl der Asylanträge ist im abgelaufenen Jahr stark angestiegen. In wenigen Tagen will die Regierung nun im Bundestag über einen deutlich strengeren Kurs in Sachen Migration abstimmen lassen. Ein Überblick über die Hintergründe.

Bürokratisch korrekt heißt das, worüber der Bundestag in dieser Woche aller Voraussicht nach abstimmen wird, „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“. Dahinter steckt das Vorhaben der Bundesregierung, insgesamt mehr Menschen aus Deutschland abzuschieben. Angesichts stark gestiegener Asylzahlen hatten sich SPD, Grüne und FDP nach Monaten des Streits auf das entsprechende Gesetz verständigt. Voraussichtlich am Donnerstag soll es im Bundestag zur Abstimmung kommen und mit der Ampel-Mehrheit angenommen werden.

Längere Haft für Ausreisepflichtige

Das Vorhabenpaket sieht unter anderem vor, dass das sogenannte Ausreisegewahrsam von derzeit zehn auf dann 28 Tage verlängert wird. Auf Anordnung von Gerichten können Menschen inhaftiert werden, die abgeschoben werden sollen. Besteht die Befürchtung, dass sich die Personen der Abschiebung entziehen, kann ein Gericht das Gewahrsam anordnen.

Gerade um diesen Passus hatten die Regierungsparteien gestritten. Die Grünen hatten gefordert, dass Betroffene einen Anwalt einschalten dürfen. Das hätte allerdings die geplanten Abschiebungen mutmaßlich verzögert. Am Ende setzte sich die Partei mit dieser Forderung offenbar nicht durch.

Ohnehin dürfte sich das auf die Abschiebestatistik kaum auswirken. Die Bundesregierung selbst schätzte zuletzt, dass durch die neue Regelung eine niedrige dreistellige Zahl an Ausreisepflichtigen zusätzlich in Haftanstalten untergebracht werden muss.

Härteres Durchgreifen der Behörden

Behörden und Polizei sollen künftig bei der Abholung der Migranten ebenfalls mehr Befugnisse haben: Bislang dürfen die Beamten auf der Suche nach den Betroffenen lediglich deren Zimmer in einer Sammelunterkunft betreten. Tritt die Reform in Kraft, darf die ganze Unterkunft nach abgelehnten Asylbewerbern abgesucht werden.

Aktuell scheitern zwei von drei geplanten Abschiebungen. Einer der häufigsten Gründe: die Migranten tauchen unter. Oft spielen auch gesundheitliche Gründe eine Rolle. Zudem sollen Straftäter unter Asylbewerbern künftig schneller abgeschoben werden. Mehrere kleine Straftaten binnen eines Jahres sollen bald ausreichen, damit eine Abschiebung angeordnet werden kann.

Zuletzt mehr Abschiebungen

Auch ohne die geplante Reform ist die Zahl der Abschiebungen zuletzt wieder gestiegen. Von Januar bis Ende Oktober wurden 13512 Menschen aus Deutschland abgeschoben – ein deutliches Plus gegenüber dem gesamten Jahr 2022, als es insgesamt 12945 Rückführungen gab.

In Deutschland leben laut Bundesregierung etwa 250.000 ausreisepflichtige Ausländer. Das bedeutet aber nicht, dass sie das Land auch tatsächlich verlassen müssen. Etwa 200.000 besitzen eine sogenannte Duldung. Aus humanitären, familiären oder gesundheitlichen Gründen wird ihnen der Aufenthalt in Deutschland gestattet. Auch eine unklare Identität oder die Weigerung eines Herkunftsstaates, die Person zurückzunehmen, können einer Abschiebung im Weg stehen.

Neue Perspektive für Geduldete

Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer ist in den vergangenen Monaten stark zurückgegangen. Dies lag aber nur zu kleinen Teilen an Abschiebungen. Tatsächlich hat ein anderes Gesetz Betroffenen eine neue Perspektive geboten, den sogenannten Chancen-Aufenthalt.

Das Gesetz ist seit gut einem Jahr in Kraft. Geduldete erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Art Aufenthaltstitel auf Probe. Wer binnen 18 Monaten eine Anstellung findet, ausreichend Deutschkenntnisse sowie seine Identität nachweist, kann eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen – oder fällt zurück in die Duldung.

Zahl der Asylanträge stark gestiegen

2023 verzeichnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mehr als 350.000 Asylanträge – so viele wie seit der sogenannten Flüchtlingskrise 2015/2016 nicht mehr. Die meisten Menschen kamen aus Syrien (104.000), die Türkei (62.624) und Afghanistan (53.582).

Die Anerkennungsquoten fallen für die Länder sehr unterschiedlich aus. Während 88 Prozent der Anträge von Menschen aus Syrien und mehr als jeder vierte Antrag von Afghaninnen und Afghanen anerkannt wurde, gilt das für Asylbewerber aus der Türkei nur in 13 Prozent der Fälle.

Bislang werden so gut wie alle Migranten, die in Deutschland Asyl beantragen, auf die Kommunen verteilt. Die Bearbeitung des Antrags dauert mehrere Monate. Städte, Gemeinden und Landkreise hatten 2023 immer wieder darauf hingewiesen, dass sie Probleme haben, noch ausreichend Wohnraum für die Asylsuchenden zu finden. Vielerorts sind bereits wieder Turnhallen zu Flüchtlingsunterkünften umgewandelt worden.

Allerdings: Zuletzt ging die Zahl der Asylanträge stark zurück. Im Dezember registrierte das Bamf „nur noch“ rund 24.500 Anträge. Einen Monat zuvor waren es noch deutlich über 37.000 – Jahreshöchstwert. Die Gründe für die Entwicklung laut Sicherheitsbehörden: stationäre Polizeikontrollen an der deutsch-polnischen Grenze und Konflikte zwischen Schleuserbanden im serbischen Grenzgebiet. Wie nachhaltig der Rückgang ist, bleibt abzuwarten.

Reformbedarf auf EU-Ebene

Parallel dazu laufen auf EU-Ebene weiter Bemühungen um eine Reform des Asylrechts. So sollen Asylverfahren künftig an der EU-Außengrenze stattfinden. Geplant ist zudem ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen dann auch Minderjährige und Familien mit Kindern unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden können. Die Pläne sind umstritten, sollen aber umgesetzt werden. Wann das der Fall sein wird, ist offen.

Das Reformbedarf besteht, hat das Jahr 2023 allerdings erneut deutlich gemacht. Vorhandene Regeln und Absprachen innerhalb Europas funktionieren nicht. Das betrifft vor allem das sogenannte Dublin-Verfahren, das eigentlich dafür sorgen soll, dass ein Asylsuchender wieder in den Staat zurückgebracht wird, in dem er zuerst EU-Gebiet betreten hat.

Die Zahlen des Bamf zeigen: Deutschland stellte 2023 jeden Monat Tausende Übernahmeanfragen an andere EU-Länder. Es wurden aber jeweils nur wenige Hundert Menschen tatsächlich überstellt. Die geplanten Auffanglager an den Außengrenzen würden diese Art der Binnenmigration möglicherweise beenden.