Köln – Die Pilzsaison ist in vollem Gange: Steinpilze, Pfifferlinge und Rotkappen gedeihen prächtig, September und Oktober gelten als Haupterntezeit für Pilze. Aber die wertvollen und köstlichen Wildpilze locken immer wieder gierige Sammler an, die illegal kiloweise davon pflücken und ein saftiges Bußgeld riskieren.
Gerade erst mussten zwei Männer aus Baden-Württemberg 1.700 Euro Strafe zahlen, weil sie ganze 19 Kilogramm Steinpilze gesammelt hatten. Wie viele Wildpilze darf man also sammeln?
Überschreiten Sammler die erlaubten Mengen, begehen sie Pilzdiebstahl und riskieren ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. „Wer aber nur für den privaten Gebrauch eine schmackhafte Beilage zum Sonntagsbraten sammelt und dabei ein paar einfache Regeln beachtet, braucht keine Angst zu haben“, so Alexander Zeihe, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände – Die Waldeigentümer (AGDW) in Berlin.
Höchstmenge für geschützte Pilzarten
Gewichtsgrenzen, wie etwa im österreichischen Recht, gibt es in Deutschland nicht. Geschützte Arten, darunter heimische Rotkappen, Morcheln, Pfifferlinge und Steinpilze dürfen laut Bundesartenschutzgesetz nur in geringen Mengen zum eigenen Bedarf gepflückt werden – also nicht für den Verkauf oder die Gastronomie. Als geringe Pilzmenge gilt je nach Region das, was für ein bis zwei Mahlzeiten ausreicht. Seltene Arten wie Trüffel und Grünlinge dürfen gar nicht gesammelt werden.
Grundsätzlich sollten Pilzsucher sich vorher bei den zuständigen Kommunen über die erlaubten Sammelmengen informieren. Einige Kommunen bieten dazu auf ihren Internetseiten spezielle Infoflyer und Leitfäden an.
Zwischen ein und zwei Kilo pro Tag und Sammler
Die vorgeschriebene Höchstmenge ist in Deutschland je nach Bundesland etwas anders geregelt und beträgt in den meisten Fällen ein Kilo pro Person und Tag für den Eigenbedarf.
Gewerbliches Sammeln ohne Genehmigung verboten
Mit der Ernte können Sammler theoretisch viel Geld verdienen: Restaurants zahlen bis zu 50 Euro pro Kilo Steinpilze. Allerdings wissen nicht alle Waldbesucher, dass gewerbsmäßiges Ernten ohne Berechtigung verboten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Ware am Marktstand oder an die Gastronomie verkauft.
Wollen Pflücker auf Nummer sicher gehen, holen sie sich am besten eine Sammelgenehmigung. Diese gibt es in den meisten Bundesländern in der Naturschutzbehörde.
In privaten Wäldern nur mit Erlaubnis sammeln
Sammler müssen außerdem die Eigentumsrechte beachten: „Das gewerbliche Sammeln von Pilzen im Wald ohne Erlaubnis der Waldbesitzer und der zuständigen Naturschutzbehörde ist verboten“, so Alexander Zeihe vom Waldeigentümerverband.
Ein Sammelverbot besteht in öffentlichen Parks, Naturschutzgebieten und Nationalparks und auch bei Waldflächen, auf denen Holz geschlagen wird. Als Faustregel für Pilzpflücker gilt: Den Wald darf man grundsätzlich immer frei betreten – sofern er nicht eingezäunt oder frisch gepflanzt ist.
Pflücken von Beeren, Nüssen und Pflanzen
Beschränkungen gelten übrigens auch für das Sammeln von Beeren, Nüssen und Pflanzen. Erlaubt ist es laut Naturschutzbund (NABU), einen Wildblumenstrauß aus bekannten und häufig vorkommenden Arten zu pflücken. Der Strauß darf nicht zu groß sein, man sollte ihn in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen können.
Die Handstraußregelung gilt auch für Wildbeeren: Sie erlaubt das Sammeln für den Eigenbedarf – etwa eine Schüssel voll Beeren für Marmelade. Wer aber gewerbsmäßig Marmelade kocht oder die Früchte auf dem Markt verkauft, braucht ebenfalls eine Genehmigung. (gs)