Der Täter ist längst verurteilt. Doch woher er die Mordwaffe hat, weiß keiner.
BundesgerichtshofWer verkaufte die Waffe an Lübckes Mörder?

Am Mittwoch klärt der Bundesgerichtshof die Herkunft der Waffe im Mordfall an CDU-Politiker Walter Lübcke. (Symbolbild)
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Wird der mögliche Verkauf der Tatwaffe an den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke neu verhandelt? Darüber entscheidet am Mittwoch (13.00 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Hintergrund ist ein Teil-Freispruch für einen 68 Jahre alten Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung aus dem vergangenen Jahr. Das Landgericht Paderborn hatte es als nicht erwiesen angesehen, dass der Mann im Jahr 2016 die Waffe an den Rechtsextremisten Stephan Ernst, den späteren Mörder Lübckes, verkauft hatte. Sie sprachen ihn in dieser Hinsicht frei und verurteilten ihn nur wegen unerlaubten Munitionsbesitzes.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte gegen den Teil-Freispruch Revision zum BGH eingelegt. Sie monierte, dass Ernst im Prozess gegen den 68-Jährigen nicht als Zeuge gehört worden war. Die Anklagebehörde hatte seinerzeit eigens die Aussetzung des Verfahrens beantragt, um die Anhörung des wegen des Lübcke-Mordes bereits verurteilten Ernst zu ermöglichen. Das Urteil gegen ihn war damals noch nicht rechtskräftig gewesen. Solange hätte Ernst als Zeuge nicht aussagen müssen.
Verfahrensfehler erschweren Urteilsspruch
Das Landgericht hatte dem Antrag nicht stattgegeben. Der Vertreter des Generalbundesanwalts machte deshalb bei der BGH-Verhandlung am vergangenen Donnerstag unter anderem Verfahrensfehler geltend. Der Verteidiger des 68-Jährigen betonte hingegen, dass Ernst ohnehin kein glaubwürdiger Zeuge gewesen wäre und eine Aussage damit am Teil-Freispruch seines Mandanten nichts geändert hätte (Az. 4 StR 212/22).
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Der 68-Jährige hatte immer bestritten, mit dem Verkauf der Waffe etwas zu tun gehabt zu haben. Er räumte während des Prozesses gegen ihn lediglich den unerlaubten Besitz von Munition ein und gab auch zu, Geschäfte mit Ernst gemacht zu haben. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste das Verfahren neu aufgerollt worden.
Lübcke wurde im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss ermordet. Der Mord gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der CDU-Politiker hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt. (dpa)