Mordfall Lübcke: Ermittlungen gegen Verteidiger eingestellt
Kassel – Die Staatsanwaltschaft Kassel hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Verteidiger des verurteilten Täters im Mordfall Lübcke eingestellt - mangels hinreichenden Tatverdachts. Das bestätigte die Behörde am Donnerstag. Der damalige Angeklagte und später verurteilte Täter Stephan Ernst hatte dem Juristen aus Dresden vorgeworfen, ihn zu einer falschen Aussage gedrängt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Rechtsanwalt wegen des anfänglichen Verdachts der Anstiftung zur falschen Verdächtigung eingeleitet. Dieser Anfangsverdacht habe sich nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht erhärtet, teilte die Behörde jetzt mit. „Focus Online” hatte über das Thema berichtet.
Der nordhessische Regierungspräsident Walter Lübcke war 2019 vor seinem Wohnhaus erschossen worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Stephan Ernst wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er den Politiker aus rechtsextremen Motiven erschoss. Ernst hatte verschiedene Geständnisse zur Tat abgegeben. In einem beschuldigte er den Mitangeklagten Markus H., den Schuss abgefeuert zu haben.
Später widerrief er das Geständnis und beschuldigte seinen Pflichtverteidiger, den Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig, ihn zu der falschen Aussage gedrängt zu haben. Im laufenden Prozess trennte sich Ernst wegen eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses von Hannig.
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