Köln/Osnabrück – Der Steuerzahlerbund (BdSt) Nordrhein-Westfalen und die Kirchenvolksbewegung „Wir sind Kirche“ haben die Ankündigung des Erzbistums Köln scharf kritisiert, dass der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki auch während seiner mehrmonatigen Auszeit sein volles Monatsgehalt weiter erhalte.
„Wir sind Kirche“-Sprecher Christian Weisner erklärte gegenüber unserer Redaktion: „Kardinal Woelki sollte sich nicht schon wieder gegen berechtigte Kritik taub stellen. Nach dem Kommunikationsdesaster der vergangenen beiden Jahre wäre der Kardinal gut beraten, auf Gelder zu verzichten, selbst wenn diese ihm rechtlich zustehen sollten.“
Das Erzbistum Köln hatte argumentiert: „Eine geistliche Auszeit ist kein Urlaub“, sondern sie habe dienstlichen Charakter.
Wie werden Priester bezahlt?
13 771 Euro an Gehalt im Monat bezieht Kardinal Woelki als Erzbischof von Köln. Dieses orientiert sich wie in der Regel bei allen Pfarrern an der Besoldung von Staatsbeamten (hier B10). Pfarrer werden meist wie Studien- bzw. Oberstudienräte mit A13 oder A14 bezahlt.
Allerdings ist der genaue Tarif von Bistum zu Bistum unterschiedlich und richtet sich auch nach dem Dienstalter. Ein Pfarrerposten im Bistum Limburg bringt am Anfang 2600 Euro ein und endet mit rund 4500 Euro, im finanzstärkeren Köln sind es 3500 bis 5346 Euro. Kapläne bekommen etwas weniger. Das Durchschnittsgehalt von katholischen Pfarrern in Deutschland liegt bei knapp 3700 Euro im Monat.
Üblich sind Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie besondere Zuwendungen. Die gibt es etwa für Religionsunterricht, aber auch Wohnungszulagen sind verbreitet: Laut Besoldungsordnungen der Bistümer gibt es dafür zum Beispiel in Köln 880 Euro. (EB)
Der Erzbischof sei weiterhin im Amt. Somit erhalte er während seiner bis Anfang März dauernden Auszeit seine vollen Bezüge von 13 771 Euro im Monat nach der Beamtenbesoldungsgruppe B10, was dem Gehalt eines Oberbürgermeisters entspreche. „Einen erheblichen Teil davon“ wolle Woelki für Missbrauchsopfer spenden.
Letzteres wiederum sei keine gute Idee, findet „Wir sind Kirche“. „Das werden diese eher als Hohn empfinden“, vermutete Weisner. Er fügte hinzu, die Situation werfe einmal mehr die grundsätzliche Frage nach der Bischofsbesoldung in Deutschland auf. Diese werden wie auch andere Gehälter in der Kirche im Rahmen von Staatsleistungen, also vom Steuerzahler, übernommen. Im Zusammenhang damit müsse man auch ganz grundsätzlich das Finanzgebaren des Erzbistums Köln, und wer darüber zu entscheiden hat, hinterfragen.
BdSt-Haushaltsexperte Markus Berkenkopf kritisierte in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“: „Wenn Bezüge fortbezahlt werden, ohne dass die eigentliche Arbeit verrichtet wird, ist das nicht in Ordnung.“ Aus Sicht des Steuerzahlerbundes käme die Auszeit einer Freistellung gleich. „Diese sollte ohne Bezüge erfolgen, zumal die Bischofsgehälter aus Steuermitteln, also von der Allgemeinheit finanziert werden.“
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Auch Berkenkopf wollte nicht gelten lassen, dass Woelki einen „erheblichen Teil“ der Bezüge in der Auszeit Betroffenen sexualisierter Gewalt spenden wolle. „Es geht um den grundsätzlichen Vorgang der Weiterbezahlung. Bischöfe werden bezahlt wie hohe Regierungsbeamte. Wie diese haben sie eine Altersversorgung, von der ein Durchschnittsrentner nur träumen kann.“ Die Spenden seien eine freiwillige und individuelle Entscheidung, sagte der BdSt-Sprecher. (EB/kna)