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Missbrauchsfall Pfarrer U.Keine Ermittlungen gegen Kölns Kardinal Woelki

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Köln – Im Zusammenhang mit dem Fall des wegen mehrfachen Missbrauchs verurteilten Priesters U. lehnt die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und andere führende Geistliche des Erzbistums Köln ab. Gegen sie lagen mehr als 30 Anzeigen mit dem Verdacht auf Beihilfe zum Missbrauch vor, weil sie zu wenig zur Verhinderung der Taten getan hätten. Mangels Anfangsverdachts werde nicht ermittelt, bestätigte eine Sprecherin der Behörde.

Der Kardinal und sein ehemaliger Generalvikar Markus Hofmann sähen sich von den erhobenen Vorwürfen vollständig entlastet, teilte das Erzbistum mit. Die Ablehnung der Ermittlungen bedeute, „dass nicht einmal der geringste Verdachtsgrad im Sinne eines Anfangsverdachts bestanden hat“.

Zweifel an der Garantenpflicht

Die Staatsanwaltschaft bezweifelt demnach in einem Bescheid, dass Woelki und weitere kirchliche Amtsträger eine sogenannte Garantenpflicht hatten – also die Pflicht, Erkenntnisse über Missbrauchstäter unmittelbar an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Es sei „nicht ersichtlich, dass die konkreten Taten durch ein bestimmtes Handeln der angezeigten Personen, zum Beispiel (weitere) dienstliche Sanktionen, sicher hätten verhindert werden können“, wird Staatsanwalt Maurice Niehoff zitiert, der die Anklage gegen U. vertreten hatte.

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Ende Februar hatte das Landgericht Köln den 70 Jahre alten U. zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Es befand ihn für schuldig, sich zwischen 1993 und 2018 an neun Mädchen vergangen zu haben. In der Urteilsbegründung hatte das Gericht von Versäumnissen der Bistumsleitung bei der Aufklärung von Verdachtsmomenten und der Kontrolle des Täters gesprochen. Gegen den Geistlichen lagen schon 2010 erste Anschuldigungen vor. Erst 2019 untersagte ihm das Erzbistum endgültig die Ausübung priesterlicher Dienste. Gegen das Verbot soll U. verstoßen haben. (kna)