Köln – 3 Stimmen haben die Kölnerinnen und Kölner bei der Kommunalwahl. Der weiße Stimmzettel ist für die Oberbürgermeisterwahl, der hellgrüne für den Stadtrat und der hellrote für die Bezirksvertretung. Auf den Stimmzetteln für den Rat stehen die Namen der Direktkandidaten im jeweiligen Wahlbezirk, und zwar in der Reihenfolge der Wahlergebnisse, die die entsprechenden Parteien und Wählergruppen bei der letzten Ratswahl 2014 erzielt haben. Es gibt keine Unterscheidung zwischen den Kandidaten und den Parteien oder Gruppen.
Auf den hellroten Stimmzetteln stehen die Parteien und Gruppen, darunter (abgesetzt in kleinerer Schrift) ihre Kandidaten. Man wählt in der Bezirksvertretung also nur die Liste.
Die Oberbürgermeisterin beziehungsweise der Oberbürgermeister wird durch Mehrheitswahl bestimmt. Auch hier hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Kommt keiner der 13 Bewerber zu einer absoluten Mehrheit (mehr als 50 Prozent der Stimmen), kommt es zur Stichwahl der beiden Erstplatzierten, diese Wahl würde zwei Wochen später stattfinden
(27. September).
Wahl des Integrationsrates
Für den Integrationsrat werden 22 Kandidaten bestimmt. Wahlberechtigt sind etwa in Köln lebende Ausländer oder Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit. Rund zwei Drittel der Wahlberechtigten dürfen auch bei der Kommunalwahl wählen, sie haben vier Stimmen.
Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Mitbringen sollte jeder seine Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Die Corona-Schutzbestimmungen gelten auch für den Wahltag. Zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter wird der Zutritt zum Wahlraum begrenzt.
7500 Liter Handdesinfektionsmittel stehen zur Verfügung, dazu
15 000 Visiere und 75 000 Masken. Alle Gebäude werden vor der Wahl gereinigt und desinfiziert. Die Stadt bittet alle Wähler, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Das Historische Rathaus bleibt am Wahlabend für die Öffentlichkeit geschlossen. (mft)