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Kommentar zum SkandalWoelki muss im Zweifel den Worten Taten folgen lassen

Lesezeit 2 Minuten

Kardinal Woelki 

Rom – Notfalls müsse das Kölner Domkapitel eben einen neuen Erzbischof wählen. So nüchtern hat Rainer Maria Kardinal Woelki die Folgen zusammengefasst, die es hätte, wenn ein vom ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs ihm selbst  Vertuschung nachweisen sollte. Ist es jetzt soweit?

Der Fall ist kirchenrechtlich grenzwertig. Ein Bischof muss begründete Verdachtsfälle solcher Delikte nach Rom melden, nachdem er eine Voruntersuchung durchgeführt hat. Die Voruntersuchung war nicht möglich, weil der beschuldigte Pfarrer aus Düsseldorf zu Woelkis Amtszeit wegen schwerer Demenz nicht mehr befragt werden konnte und keine anderen Beweismittel zur Verfügung standen. Keine Voruntersuchung, keine Meldung? Lässt sich so ein Fall so formal erledigen?

Woelki muss sich dieser Frage stellen. Andere Fragen wiegen noch schwerer. Die Vorwürfe gegen Pfarrer Johannes O., dem Woelki eng verbunden war, waren dem Erzbistum ja schon viel früher bekannt. Bereits Woelkis Vorgänger Joachim Kardinal Meisner hätte sie untersuchen und melden müssen. Woelki hatte als Weihbischof in, wie es heißt, allgemeiner Form davon erfahren, lud den Pfarrer aber noch zu seiner Kardinalserhebung 2012 ein. Es geht also ums System Meisner – und darum, was Woelki wirklich wusste.

Wenn ihm Fehler nachgewiesen werden, will Woelki handeln. Das hat er am Donnerstag bekräftigt, und das unterscheidet ihn positiv von anderen Oberhirten. Aber an dieser Ankündigung muss er sich auch messen lassen.

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