Köln – Im Skandal um sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche stehen schwere Vorwürfe gegen den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, im Raum. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, soll Woelki als Erzbischof im Jahr 2015 einen Fall schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Düsseldorfer Priester pflichtwidrig nicht nach Rom gemeldet haben. Betroffen von den Vorwürfen ist auch Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner.
Nach Darstellung der Zeitung soll Woelki im Jahr 2015 nach Sichtung von Personalunterlagen verfügt haben, dass den einschlägigen Missbrauchsvorwürfen gegen den 1929 geborenen Pfarrer Johannes O. nicht weiter nachgegangen, keine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und der Fall nicht an den Apostolischen Stuhl in Rom gemeldet wurde. Ein solches Agieren von Bischöfen wäre eine kanonische Straftat mit Sanktionen im Höchstfall bis zur Amtsenthebung.
Erzbistum: Opfer habe nicht an Aufklärung mitwirken wollen
Das Erzbistum erklärte auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“, Woelki habe versucht, den konkreten Tatvorwurf recherchieren zu lassen. Der „sehr verschlechterte Gesundheitszustand“ von Pfarrer O. sowie die Entscheidung des Opfers, nicht an der Aufklärung mitwirken und sich keiner Konfrontation mit dem Beschuldigten aussetzen zu wollen, hätten die Einleitung einer kanonischen Voruntersuchung unmöglich gemacht. Dazu sagte der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Anuth, das Kirchenrecht biete keinen solchen Ermessensspielraum.
Woelki kannte den 2017 in Düsseldorf gestorbenen O. seit seiner Ausbildungszeit zum Priester. In den Jahren 1983/84 war als Praktikant und Diakon in O.s Pfarrgemeinde Sankt Katharina tätig. Danach blieb er dem Pfarrer über Jahrzehnte eng verbunden. Von den Vorwürfen gegen O. erfuhr er nach Bistumsangaben in „allgemeiner“ Form bereits 2011 als für Düsseldorf zuständiger Weihbischof.
Versäumnisse bereits bei Kardinal Meisner
Kardinal Meisner unterließ schon damals Schritte, die das Kirchenrecht und die bischöflichen Leitlinien zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs vorschreiben. Das Bistum erklärte dazu, der Gesundheitszustand von Pfarrer O. sowie der Wunsch des Opfers hätten eine Konfrontation O.s mit den Vorwürfen verhindert.
Die Tat selbst datiert laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ in die späten 1970er Jahre. Das Opfer war ein Junge im Kindergartenalter. Nach heute geltendem Strafrecht hätte der Täter wegen der Schwere des Verbrechens im Fall einer Verurteilung vor einem staatlichen Gericht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren zu rechnen gehabt. Das Opfer zeigte den Missbrauch 2010 beim Erzbistum Köln an. Nach Prüfung des Falls zahlte das Erzbistum ihm eine Summe von 15.000 Euro - das Dreifache der sonst üblichen 5000 Euro. Dies zeigt, dass die zuständigen Stellen den Fall als besonders gravierend ansahen.
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Anuth sagte, generell sei jede Vertuschung eines Missbrauchsfalls durch den Ortsbischof seit Juni 2019 in Rom meldepflichtig und müsse in einem eigenen kirchlichen Ermittlungsverfahren untersucht werden. Anuths Münsteraner Kollege Thomas Schüller von der Universität Münster sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, so wie das Erzbistum selbst die Abläufe und Entscheidungen Woelkis darstelle, habe es sich um eine „unentschuldbare Verfehlung im Amt“ gehandelt. (ots)