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Schätzerkreis„Historische“ Beitragserhöhung – worauf müssen sich Kassenpatienten einstellen?

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Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen liegen auf einem Tisch.

Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen liegen auf einem Tisch.

Mit einer beispiellosen Anhebung der Krankenkassenbeiträge müssen Versicherte nächstes Jahr rechnen - die Hauptursachen sind Inflation und Lohnentwicklung.

Von einer historischen Erhöhung der Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr spricht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Im Bundestag nannte er Inflation und Lohnentwicklung als Ursachen der enormen Steigerung. Und er wiederholte seine Einschätzung, das deutsche Gesundheitssystem das teuerste Gesundheitssystem in Europa und könne „ausweislich seiner Qualität nicht überzeugen“. Man habe in den vergangenen Jahrzehnten Strukturreformen versäumt.

Lauterbach warb für die Krankenhausreform, die an diesem Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung steht. Ohne solche Strukturreformen würde der Beitragssatz immer weiter steigen, so Lauterbach.

Welche Folgen hat der Bericht des Schätzerkreises?

Der Schätzerkreis – ein Gremium aus Fachleuten der Krankenkassen, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Gesundheitsministeriums – hatte zuvor eine rechnerisch notwendige Anhebung des sogenannten Zusatzbeitrags der Kassen im kommenden Jahr um 0,8 Punkte auf durchschnittlich 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ermittelt. Insgesamt müssten die Versicherten und ihre Arbeitgeber dann im Durchschnitt 17,1 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens an die Kassen abführen.

Wichtig: Es geht um einen Durchschnittswert. Konkret entscheidet jede Kasse für sich.

Was ist überhaupt der Zusatzbeitrag?

Krankenkassenbeiträge gliedern sich in einen allgemeinen Beitrag, der unabhängig von der jeweiligen Kasse immer gleich ist und gesetzlich festgeschrieben ist, und einen individuellen Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen je nach ihrer Finanzlage selbst festlegen. Theoretisch könnten sie – bei entsprechender Finanzlage – darauf auch verzichten, in der Praxis müssen alle 95 deutsche Krankenkassen einen solchen Zusatzbeitrag verlangen. Der gesamte Beitrag – allgemeiner Beitrag und Zusatzbeitrag – ist von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch zu tragen. Erhöht eine Kasse den Zusatzbeitrag, haben ihre Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können sich eine Kasse mit geringerem Beitrag suchen.

Der einheitliche allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Die Zusatzbeitragssätze variieren. Aktuell günstigste Kasse ist die BKK Firmus (Zusatzbeitrag 0,9 Prozent, Gesamtbeitrag also 15,5 Prozent), teuerste die KKH mit 3,28 Prozent (Gesamtbeitrag 17,88 Prozent). Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag derzeit bei 1,7 Prozent.

Wie sind die Schätzer zu ihrer Bewertung gekommen?

Der Schätzerkreis hat sich die Ausgaben der Kassen und die Lage des Gesundheitsfonds angeschaut. Dieser Fonds ist eine Geldsammelstelle: Das Aufkommen aus dem allgemeinen Beitrag – mit dem gesetzlich festgelegten Satz von 14,6 Prozent – fließt dorthin und wird unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und Krankheitshäufigkeit der Versicherten auf die Kassen verteilt. Dieser Fonds wird im laufenden Jahr 2024 laut Schätzung 284,2 Milliarden Euro einnehmen. Das reicht bei weitem nicht, um die Gesamtausgaben der Kassen – Leistungen und Verwaltungskosten – von 319,7 Milliarden Euro zu decken. Zusatzbeiträge müssen die Lücke schließen. Im kommenden Jahr wird sie laut Schätzung noch größer: Fonds-Einnahmen von 294,7 Milliarden Euro dürften dann Ausgaben von 341,4 Milliarden Euro gegenüberstehen. Pro Versichertem – die Schätzer erwarten 2025 mehr als 75 Millionen Mitglieder und mitversicherte Angehörige – sind das Ausgaben von 4546 Euro im nächsten Jahr.

Geht es Privatversicherten bei den Beiträgen besser?

Auch für einen großen Teil der privat Versicherten steigen die Beiträge. Der Verband der Privaten Krankenversicherung erwartet für 2025 Beitragserhöhungen für zwei Drittel aller Kunden seiner Mitgliedsunternehmen – und zwar um durchschnittlich 18 Prozent. Dass die Beiträge nicht für alle gleichzeitig steigen, liegt an einer gesetzlichen Vorgabe: Die Versicherungen dürfen Beiträge nur anpassen, wenn die Abweichung der Leistungen von der bisherigen Kalkulation einen Schwellenwert – in der Regel zehn Prozent – übersteigt. Deshalb steigen die Beiträge in größeren Abständen, dann aber oft mit starken Sprüngen. (mit dpa)