- Immer mehr E-Scooter flitzen durch die Städte – Freude löst das nicht überall aus.
- Es gibt Verkehrsprobleme, Zweifel an der Umweltverträglichkeit, Streit um Haftungsfragen.
- Erste Städte wie Düsseldorf ziehen nun Konsequenzen.
- Reichen die bisherigen Regeln aus?
Berlin – E-Scooter sorgen zunehmend für Diskussionen – auch durch die Tatsache, dass viele Städte von dem neuen Angebot regelrecht geflutet werden. Die Erfahrungen der ersten zwei Monate sind in ein Memorandum geflossen, das der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund präsentierten.
Forderung kommunaler Verbände
Nach einer vom Deutschen Städtetag und vom Städte- und Gemeindebund mit einigen E-Scooter-Anbietern geschlossenen Rahmenvereinbarung sollen künftig strengere Regeln für das Abstellen der Roller gelten. „Bestimmte Gebiete wie denkmalgeschützte Bereiche oder Orte, an denen die Verkehrssicherheit besonders gefährdet ist“ sollen von den elektrischen Rollern freigehalten werden, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. „Die Festlegung solcher Ausschlussflächen erfolgt durch die Kommunen.“ Auch müssten die Fahrzeuge auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen, wo das Fahren verboten ist, durch die sogenannte Geofencing-Technologie automatisch gedrosselt werden. Das Verkehrsministerium soll dies bei der Betriebserlaubnis sicherstellen. Bisher war dies keine Voraussetzung. Die Vereinbarung wurde von den Scooter-Anbietern Circ, Lime, Tier und Voi unterzeichnet. Sie soll als „Diskussionsgrundlage“ für Abstimmungen zwischen einzelnen Kommunen und Anbietern dienen
Geofencing-Technologie
Bei der Geofencing-Technologie handelt es sich um eine Software-Funktion, die die Geschwindigkeit von E-Scootern automatisch drosseln kann, sobald man in bestimmte Bereiche fährt. Diese werden über das globale Satellitennavigationssystem GPS markiert.
Neue Regeln in Düsseldorf
In Düsseldorf sollen E-Scooter-Anbieter künftig stärker in die Pflicht genommen werden. Die Stadt will pro Roller eine Sondernutzungsgebühr von 20 Euro pro Jahr erheben und Verbotszonen ausweisen, kündigte Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) an. So sollen die Roller nicht mehr Feuerwehrbewegungszonen und Zufahrten blockieren. Außerdem sollen die Anbieter verpflichtet werden, eine Beschwerde-Hotline einzurichten und falsch abgestellte Geräte innerhalb einer Frist zu beseitigen. Derzeit haben zwei Anbieter in Düsseldorf Flotten von 100 bis 800 Rollern im Umlauf.
Lage in Köln und Bonn
Die elektronischen Tretroller dürfen in Köln nur in dafür ausgewiesenen Zonen abgestellt werden. Ausgenommen sind unter anderem weite Teile der Altstadt. Tabu ist besonders die Domplatte und der Roncalli-Platz. Die Anbieter der E-Scooter haben dazu eine Vereinbarung unterschrieben. Sie basiert auf den Erfahrungen, die die Stadt Köln mit Leihfahrrädern gemacht hat. Um zu verhindern, dass die Roller so abgestellt werden, dass sie Passanten behindern, haben einige Anbieter ein Kontrollsystem eingeführt: Mieter müssen am Ende der Mietzeit ein Handyfoto von dem abgestellten Roller machen. Nur so ist die Abmeldung möglich.
Die elektronischen Tretroller dürfen nur dort fahren, wo auch Fahrradfahrer unterwegs sein dürfen. Eine eigene Beschilderung für die Elektroflitzer gibt es nicht. Weiter Sanktionen plant die Stadt zurzeit nicht. Mit den Verleihfirmen wurden eine Karenzzeit bis Anfang Oktober vereinbart. „Bis dahin wollen wir die Lage beobachten“, sagt ein Stadtsprecher. Erst danach soll an einem Runden Tisch zusammen mit den Ordnungshütern entschieden werden, ob ein weiteres Reglement notwendig ist.Die Bonner Polizei hat alle rechtlichen Infos und Hinweise zu E-Scootern in einem Faltflyer zusammengestellt, der auf ihrer Internetseite zum Download angeboten wird. (ngo/wki)
Geisel will die Scooter vorzugsweise an ÖPNV-Haltepunkten und an Mobilitätsstationen aufgestellt sehen. In der Verknüpfung der Verkehrsmittel liege ein besonderer Mehrwert. Die Anbieter sollen sicherstellen, dass in Fußgängerzonen, Parkanlagen, Grünflächen, im Wald oder in Landschaftsschutzgebieten, auf Friedhöfen, Spielplätzen, Brücken sowie auf unbefestigten Flächen des Rheinufers der Mietvorgang weder begonnen noch beendet werden kann. Die Auflagen müssen noch vom Stadtrat abgesegnet werden und sollen 2020 in Kraft treten.
Abmahnungen
Wegen unzulässiger Klauseln in Nutzungsbedingungen haben Verbraucherschützer fünf Anbieter von E-Scootern abgemahnt: Dies sind Jump Bicycles, LMTS Germany GmbH (Circ), Neutron Holdings (Lime), Tier Mobility GmbH und Voi Technology Switzerland. Es handle sich um insgesamt 85 unzulässige Klauseln, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Kunden sollen etwa für Schäden aufkommen, die sie nicht verschulden.
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Die Anbieter lehnten zudem oft Verantwortung für den Zustand der Roller ab „und wollen nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniert“. Kunden werden nach Ansicht des vzbv durch die Haftungsregelungen benachteiligt. Wer einen E-Scooter „auf eigene Gefahr“ miete, hafte bei kundenfeindlichster Auslegung unabhängig von seinem Verschulden für fast alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl entstehen. (EB)