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Baerbock nennt Vorwürfe „gelogen“Russischer Botschafter nach Ausweisung von ARD-Journalisten einbestellt

Lesezeit 2 Minuten
29.10.2024, Berlin: Der Bundesadler und der Schriftzug "Auswärtiges Amt" sind an einer Außenwand an einem Eingang zum Auswärtigen Amt zu sehen. Das Auswärtige Amt hat den Leiter der iranischen Botschaft in Berlin einbestellt, um gegen die Hinrichtung des deutsch-iranischen Doppelstaatsbürgers D. Sharmahd zu protestieren. Foto: Christophe Gateau/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Bundesadler und ein Schriftzug sind an einer Außenwand an einem Eingang zum Auswärtigen Amt zu sehen. (Archivbild)

Berlin reagiert auf eine „Vergeltungsmaßnahme“ Moskaus. Annalena Baerbock nennt die Vorwürfe „gelogen“.

Wegen der Ausweisung zweier ARD-Mitarbeiter durch die russischen Behörden hat das Auswärtige Amt den russischen Botschafter in Berlin, Sergej Netschajew, einbestellt. „Die Ausweisung der ARD-Mitarbeiter durch Russland ist inakzeptabel und die Begründung schlicht falsch und gelogen. Wir verurteilen das in aller Deutlichkeit“, sagte Außenministerin Annalena Baerbock in Berlin zur Begründung.

Das Auswärtige Amt hatte die Ausweisung von zwei ARD-Mitarbeitern durch Russland bereits am Mittwoch auf das Schärfste kritisiert. Der Schritt sei „inakzeptabel und die Begründung falsch“, schrieb das Amt auf X. Das Ministerium bekräftigte, dass die Bundesregierung – anders als von Russland behauptet – das Büro des russischen Senders Perwy Kanal in Deutschland „nicht geschlossen“ habe.

Annalena Baerbock: „Begründung ist schlicht falsch und gelogen“

Russland hatte die Ausweisung eines Korrespondenten und eines weiteren Mitarbeiters der ARD damit begründet, dass Deutschland zwei Mitarbeiter des russischen Fernsehsenders Perwy Kanal zur Ausreise aufgefordert und das Korrespondentenbüro geschlossen habe.

Das Auswärtige Amt wies diese Darstellung zurück: Die Bundesregierung sei hier nicht zuständig gewesen. „Im Fall von zwei Mitarbeitern von Perwy Kanal hat die zuständige Landesbehörde aufenthaltsrechtliche Entscheidungen getroffen“, erklärte das Amt. „Gegen diese können Rechtsmittel eingelegt werden. Das ist der Unterschied eines rechtsstaatlichen Verfahrens zur russischen Willkür.“

Russische Außenamtssprecherin äußert sich

Vor der Einbestellung Netschajews hatte die russische Außenamtssprecherin Maria Sacharowa am Donnerstagmorgen angekündigt, der Botschafter werde Berlin daran erinnern, dass Moskau deutsche Diplomaten bereits vor Monaten darauf hingewiesen habe, dass man sich „Vergeltungsmaßnahmen wegen der Belästigung russischer Journalisten“ vorbehält, berichtete die russische Nachrichtenagentur Tass.

Der Berlin-Korrespondent des Fernsehsenders Perwy Kanal, Iwan Blagoj, hatte zuvor berichtet, er müsse mit seinem Kameramann Dmitri Wolkow in der ersten Dezemberhälfte aus Deutschland ausreisen. Die deutschen Behörden hätten die Schließung des Korrespondentenbüros angeordnet. Demnach wird der russische Sender in einem Dokument der deutschen Behörden als Bedrohung für die Sicherheit Deutschlands und als gefährliches Propagandaorgan bezeichnet. Diese Darstellung wies das Auswärtige Amt umgehend zurück.

Auch Regierungssprecher Steffen Hebestreit sah am Mittwoch nach eigenen Angaben keinen Zusammenhang zu der journalistischen Tätigkeit der beiden russischen Medienmitarbeiter. „Wenn man aufenthaltsrechtliche Vorgaben nicht erfüllt, dann nützt es auch nichts, sich als Journalist beruflich zu betätigen, sondern man muss schon die Auflagen erfüllen“, sagte er. „Das ist, glaube ich, überall auf der Welt ähnlich.“ (das/dpa)