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Corona in NRWWas nach der neuen Corona -Schutzverordnung jetzt gilt

Lesezeit 3 Minuten
Ende der Maskenpflicht

Symbolbild 

Köln – Sie endet am Samstag. Nicht die Pandemie, sondern die alte Corona-Schutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wo noch viele Regeln zur Test- und Maskenpflicht drin standen. Ab Sonntag, dem 3. April tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft, wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Freitag mitteilte. Eine Vielzahl der bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus sind darin nicht mehr enthalten. Die neue Verordnung sei an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst, heißt es. Das betrifft etwa – bis auf wenige Ausnahmen – den Wegfall der Masken- und Testpflicht. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagt: „Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind.“

Wo gilt ab Samstag noch die Maskenpflicht?

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtung muss nach der neuen Corona-Schutzverordnung weiter eine Maske getragen werden, um ältere und vorerkrankte Menschen zu schützen. Auch in Flüchtlingsunterkünften, Justizeinrichtungen und Unterkünften für Wohnungslose müssen weiter Mund und Nase bedeckt werden. Ebenso im öffentlichen Nahverkehr, auf Flugreisen und generell im Personenfernverkehr.

Welche Regeln gelten im Einzelhandel und der Gastronomie?

Hier wird vom Gesetzgeber keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr vorgeschrieben. Doch Geschäftsbesitzerinnen und Gastronomiebetreiber können per Hausrecht verfügen, dass ihre Gäste eine Maske tragen müssen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angesichts der hohen Infektionszahlen zwar an große Supermarktketten appelliert, eine solche Pflicht per Hausrecht durchzusetzen. Dies lehnten viele Firmen und Handelsketten aber ab. Wie die Gastronomie auf die wegfallende Corona-Schutzverordnung reagieren wird, bleibt abzuwarten, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbands Dehoga, Ingrid Hartges.

Alles zum Thema Karl Lauterbach

Was ist im Hausrecht geregelt und wer kann es einsetzen?

Das Hausrecht ist im Grundgesetz verankert und befasst sich mit dem Recht auf Schutz eines Wohn- oder Gewerbebereiches. Das bedeutet, dass Eigentümer oder Pächter, etwa von einem Supermarkt selbst bestimmen dürfen, wer das Geschäft unter welchen Voraussetzungen betreten darf oder nicht. Das kann etwa ein Eintrittsgeld sein , das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einem negativen Test.

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In welchen Einrichtungen gilt weiterhin eine Testpflicht?

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen weiterhin nur mit einem tagesaktuellen negativen Test betreten werden. Das gilt für Besucher, Pflegekräfte sowie neu aufgenommene Patienten oder Bewohner. Etwas anders sieht es bei Justizvollzugsanstalten, Flüchtlings- und Asylunterkünften aus. Hier gilt die Testpflicht nur für nicht immunisierte Personen – also für Menschen, die weder frisch genesen noch geimpft sind.

Wird es noch kostenlose Bürgertests geben?

Das Angebot kostenloser Schnelltests für alle ist bis in den Frühsommer verlängert worden. Die ursprünglich bis 30. März geltende Testverordnung, die auch die sogenannten Bürgertests regelt, bleibt vorerst bis einschließlich 29. Juni in Kraft.

Wie lange müssen Infizierte in Quarantäne?

Zuletzt wurde diskutiert, ob die Dauer der Quarantäne für Infizierte verkürzt werden sollte. Beschlossen wurde allerdings noch nichts. Bislang dauert die Isolation zehn Tage und kann mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden.

Welche Regeln gelten im Schulbetrieb?

Auch hier entfällt die Maskenpflicht. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sieht in den Vorgaben des Bundes keinen Spielraum für eine Beibehaltung. Masken können im Unterricht weiter getragen werden, allerdings nur freiwillig. (mit dpa)