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Rundschau-Debatte des TagesWohin führt das Hotspot-Wirrwarr in Sachen Corona?

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Maske

Symbolbild 

Berlin – Der Streit um die sogenannte Hotspot-Regelung für weitergehende Corona-Auflagen in Gebieten mit kritischer Lage reißt nicht ab. Die Union unterstrich ihre scharfe Kritik an der neuen bundesweiten Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen, aber auch die großen Kommunalverbände äußerten Bedenken. Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP mahnte die Länder derweil, Hotspots nur dort zu erklären, wo es eine konkrete Gefahr für die Funktionstüchtigkeit des Gesundheitswesens gibt.

Die Änderungen

Den Ländern sind ab Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Sie können aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen verhängen, wenn das Landesparlament dort eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagen, dass dafür rechtssichere Kriterien fehlten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Montag klargemacht, dass die neue Rechtsgrundlage nicht nochmals geändert werde.

Die Kritik

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, sagte der „Augsburger Allgemeinen“: „Die zentralen Begriffe der Hotspot-Regelung hätten im Gesetz definiert werden müssen, und zwar mit klaren Schwellenwerten und transparenten Kriterien.“ Scharfe Eingriffe dürfe der Staat nicht an „vage Worte“ knüpfen – „erst recht nicht flächendeckend für ein ganzes Bundesland“. Die Gesundheitsministerkonferenz am Montag sei der letzte verzweifelte Versuch der Länder gewesen, von der Bundesregierung eine verlässliche Aussage zur Hotspot-Regelung zu erhalten. „Daran sind Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann krachend gescheitert“, so der CDU-Politiker.

Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sieht Probleme. „Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber keine Kriterien festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Hotspot-Regelung in Betracht kommt“, sagte er der „Rheinischen Post“. „Deswegen erwarten wir, dass sich die Länder auf eine möglichst einheitliche Regelung verständigen, so dass auch ein gesamtes Landesgebiet oder große Teile vorsorglich zum Hotspot erklärt werden können.“

Der Sozialverband VdK bezeichnete die Regelungen zum Infektionsschutz sogar als fahrlässig und beklagte den fehlenden Schutz vulnerabler Gruppen.

Das Gesetz

Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist, dass eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte vier Kriterien genannt, an denen man dies bemessen könne: Wenn Kliniken die Notfallversorgung nicht mehr leisten könnten sowie wenn Vorgaben zu einer Mindestpräsenz von Pflegekräften nicht eingehalten werden könnten.

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Die Länder

Die Länder müssen nun entscheiden. Mehrere Kabinette tagten bereits. Mecklenburg-Vorpommern hat sich landesweit bis Ende April zum Hotspot erklärt, Hamburg plant es. Andere Länder sehen keine Handhabe für eine Hotspot-Regelung, etwa Baden-Württemberg. Die Rufe nach einheitlichen Regelungen sowie nach einer Korrektur des Gesetzes werden damit nicht leiser, sondern lauter.