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Weiterer juristischer ErfolgKardinal Woelki gewinnt Rechtsstreit gegen „Bild“-Zeitung

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Kardinal Rainer Maria Woelki wartet im Foyer des Kölner Landgerichts vor der Sicherheitsschleuse.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat im Rechtsstreit gegen die „Bild“-Zeitung einen weiteren juristischen Erfolg erzielt. (Archivbild vom 28.03.2023)

Das Oberlandesgericht hat in einem Rechtsstreit zwischen Rainer Maria Woelki und der „Bild“ zugunsten des Erzbischofs entschieden. Wieder geht es darum, was Woelki wann wusste.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat im Rechtsstreit gegen die „Bild“-Zeitung einen weiteren juristischen Erfolg erzielt. Das Kölner Oberlandesgericht wies in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Berufung des Boulevardblatts gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln zurück. Damit wird der Zeitung verboten zu behaupten, Woelki habe im Fall des Ex-Präsidenten des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“, Winfried Pilz (1940-2019), seine Dienstpflichten verletzt.

In dem Rechtsstreit geht es um einen Bericht vom 5. Juli 2022 zum Fall Pilz. Ende Juni 2022 hatte das Erzbistum Köln Missbrauchsvorwürfe gegen den Geistlichen öffentlich gemacht, der seinen Ruhestand im Bistum Dresden-Meißen verbracht hatte. Unter Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, unterließ es das Erzbistum aber, das ostdeutsche Bistum über die Vorwürfe gegen Pilz zu informieren.

Verdeckte Behauptung

Woelki hat sich nun erfolgreich gegen die Darstellung der Zeitung gewehrt, er habe sich in seiner Amtszeit ab Ende 2014 bewusst gegen ein Nachholen der Information entschieden. In dem Gerichtsverfahren versicherte er an Eides statt, dass er erst ab der vierten Juni-Woche 2022 mit dem Fall Pilz befasst gewesen sei. Er habe nicht gewusst, dass die Informationsweitergabe versäumt worden sei.

Das Oberlandesgericht urteilte wie das Landgericht, dass es für die Behauptung der „Bild“ keine tatsächliche Grundlage gebe. Die Zeitung habe mit der Formulierung, der Kardinal habe für die ausgebliebene Nachmeldung ein „Motiv“ gehabt, eine verdeckte Behauptung aufgestellt, ohne diese zu beweisen.

Keine Revision

Das Gericht ließ eine Revision nicht zu. Der Streitwert sei auf 20.000 Euro festgesetzt worden und damit auch eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof im Grundsatz nicht statthaft.

In den zurückliegenden Monaten hatten mehrere „Bild“-Berichte zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Woelki geführt, in der sich der Kardinal überwiegend durchsetzte. Unterdessen ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft weiter gegen Woelki wegen des Verdachts auf Meineid und möglicher falscher eidesstattlicher Versicherungen. Auch dort geht es darum, ab wann Woelki welche Kenntnisse über Pilz sowie im Fall eines beförderten Priesters hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte vage in Aussicht, die Ermittlungsergebnisse zum Jahresende oder zu Beginn des neuen Jahres vorzustellen. (kna)