Neue Wende im Streit um durch einen von Kölns Kardinal Woelki beförderten Pfarrer: Dieser zeigt die Ex-Sekretärin von Kardinal Meisner an, weil sie vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt haben soll.
Verfahren zwischen Woelki und „Bild“Sagte Meisner-Sekretärin nicht die Wahrheit?
Die umstrittene Beförderung eines Pfarrers im Erzbistum Köln durch Kardinal Rainer Maria Woelki hat ein weiteres juristisches Nachspiel. Der Priester hat die frühere Sekretärin von Kardinal Joachim Meisner bei der Staatsanwaltschaft Köln angezeigt. Er wirft ihr vor, als Zeugin in dem presserechtlichen Verfahren zwischen Woelki und der „Bild“-Zeitung uneidliche Falschaussagen getätigt zu haben.
Der Anwalt des Pfarrers, Christoph Lerg, bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Montagabend in München das Vorliegen der Anzeige. Außerdem habe die Frau eine zivilrechtliche Abmahnung erhalten mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Zuerst hatte faz.net darüber berichtet.
Woelki wehrt sich gegen die „Bild“-Zeitung
In dem presserechtlichen Verfahren wehrt sich Woelki gegen die Darstellung der „Bild“-Zeitung, er habe den Pfarrer 2017 befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte in Form einer Polizeiwarnung und eines Gesprächsprotokolls gekannt habe. Woelki weist das zurück: Er habe nur von einem lange zurückliegenden und nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie von „weiteren Gerüchten“ gehört, also von unbewiesen gebliebenen Vorwürfen.
Die Sekretärin hatte als Zeugin ausgesagt, Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern oder den bei einer Rom-Reise erfolgten Kauf von Unterhosen mit Penis-Darstellungen informiert zu haben. Zudem habe sie Woelki mitgeteilt, der Geistliche habe ihr gegenüber von seiner Homosexualität berichtet. Sie sei zudem eigens bei Jugendfahrten mitgereist, um ihn ermahnen zu können, „wenn er wieder anzüglich wurde“.
Fünf Personen geben eidesstattliche Versicherungen ab
Laut Lerg wurden der Strafanzeige eidesstattliche Versicherungen von fünf Personen beigefügt, aus denen sich ergebe, dass die Behauptungen der Meisner-Sekretärin unwahr seien. So habe ein Kauf von Unterwäsche mit anzüglichen Abbildungen nicht stattgefunden. Vielmehr hätten sich jugendliche und erwachsene Reiseteilnehmer über die an vielen Verkaufsständen angebotene Schürze mit Darstellungen der Michelangelo-Skulptur „David“ amüsiert. Was die Saunabesuche angehe, so habe der Pfarrer mit Jugendleitern ein öffentliches Freizeitbad mit Saunawelt in Köln besucht.
Woelkis Rechtsbeistand Carsten Brennecke sagte auf Anfrage, der Anwalt des Pfarrers habe ihn über die Anzeige und die Abmahnung in Kenntnis gesetzt. Über beides habe er das Landgericht informiert. Denn er sei als Anwalt im Zivilverfahren rechtlich dazu verpflichtet, das Gericht über alle potenziell entscheidungsrelevanten Tatsachen zu unterrichten. In seinem Schreiben habe er mitgeteilt, dass Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin bestehen könnten, falls die an Eides statt versicherten Aussagen richtig seien.
Brennecke betonte, er habe autonom und ohne Auftrag des Kardinals das Landgericht informiert; Woelki selbst sei keineswegs gegen die Zeugin vorgegangen. Diese habe in dem Verfahren ja zu seinen Gunsten ausgesagt.
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Falschaussage gegen Woelki
Meisners frühere Sekretärin hatte ausgeführt, dass sie weder die Personalakte des Priesters noch die Polizeiwarnung gesehen und daher mit Woelki auch nicht darüber gesprochen habe. Der Kardinal betont auch in einer eidesstattlichen Versicherung, ihm seien weder die Personalakte vorgelegt worden noch die Polizeiwarnung bei der Beförderung bekannt gewesen.
Nach der Aussage der Frau hatte die Kölner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Falschaussage gegen Woelki aufgenommen. Auch in einem anderen Fall gibt es ein solches Ermittlungsverfahren. Diese Vorwürfe weist Woelki ebenfalls zurück.
Das kirchliche Strafverfahren gegen den Pfarrer endete im vergangenen Monat mit einem Freispruch, worauf auch sein Anwalt hinweist. Im Rahmen der umfassenden Aufklärungen habe sich herausgestellt, dass Gerüchte und anonyme Schreiben jeglicher Tatsachengrundlage entbehrten. Der Geistliche darf wieder als Priester tätig sein, allerdings weder in der Kinder- und Jugendarbeit noch in der Pfarreiseelsorge oder in leitender Position. (kna)