Der Fortsetzungstermin im Verfahren gegen den Axel-Springer-Verlag wird am 28. März stattfinden. Woelki klagt gegen einen „Bild“-Artikel von Mai 2021.
Verfahren gegen „Bild“Kölns Kardinal Woelki wird vor Gericht befragt
Im presserechtlichen Verfahren gegen den Axel-Springer-Verlag wird der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki am 28. März vor Gericht befragt. Das Landgericht Köln kündigte am Montag den Fortsetzungstermin in dem Rechtsstreit an. Es hatte Anfang März in einem Beweisbeschluss festgelegt, dass der Erzbischof als Partei gehört wird.
Woelki klagt gegen einen „Bild“-Artikel von Mai 2021: Er habe 2017 einen Pfarrer befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte gekannt habe – in Form eines Gesprächsprotokolls sowie einer Polizeiwarnung vor einem Einsatz des Priesters in der Jugendarbeit. Der Kardinal wies die Darstellung auch in Form einer eidesstattlichen Versicherung zurück: Er habe nur von einem lange zurückliegenden und nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Priesters mit einem 16 Jahre alten Prostituierten sowie von „weiteren Gerüchten“ gehört, also von unbewiesen gebliebenen Vorwürfen.
Laut der für Pressesachen zuständigen 28. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Dirk Eßer da Silva ist die persönliche Einvernahme nur zulässig, wenn alle anderen vorgebrachten Beweismittel ausgeschöpft sind und kein vollständiger Beweis erbracht wurde. Bislang hatte das Gericht auf Antrag des beklagten Verlags zwei Zeugen gehört: die frühere Sekretärin von Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, und den früheren Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Köln, Oliver Vogt (die Rundschau berichtete mehrfach).