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ZivilstreitWoelki erzielt erneut Erfolg gegen „Bild“

Lesezeit 2 Minuten
Kardinal Rainer Maria Woelki schwenkt ein Weihrauchfass.

Kardinal Woelki erzielt einen Erfolg gegen „Bild“.

Woelki war juristisch gegen einige Artikel zum Umgang mit Missbrauchsfällen in seinem Erzbistum vorgegangen.

Im Zivilstreit zwischen Kardinal Rainer Maria Woelki und dem Axel-Springer-Verlag hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Donnerstag in der Berufungsinstanz zwei zuvor am Kölner Landgericht ergangene Entscheidungen weitgehend bestätigt.

Demnach sind vier Äußerungen der Bild-Zeitung verboten, zwei weitere wurden jedoch als zulässig erachtet. Woelki war juristisch gegen einige Artikel zum Umgang mit Missbrauchsfällen in seinem Erzbistum vorgegangen. Der Erzbischof sieht durch die Berichte seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das OLG nicht zu.

OLG erachtet mehrere Äußerungen als unzulässig

In dem Rechtsstreit geht es um einen Bericht über einen Priester, den Woelki 2017 befördert hatte, nachdem er Jahre zuvor sexuellen Kontakt zu einem 16 Jahre alten Prostituierten hatte. In der Berichterstattung über die Beförderung erachtete das OLG mehrere Äußerungen als unzulässig. Hingegen bewertete das OLG die Überschrift „Obwohl er von den Vorwürfen wusste — Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester“, anders als das Landgericht, als zulässige Meinungsäußerung.

„Scharfe und zugespitzte Kritik“ an seiner Amtsführung müsse Woelki angesichts der öffentlichen Diskussion um sein Verhalten bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen aushalten. Die Formulierung „Missbrauchs-Priester“ umfasse neben der rechtlichen auch eine moralische Bewertung, so das OLG. In einer weiteren Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts. Demnach entspreche ein Bild-Artikel über einen „bislang geheim gehaltenen Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums“ nicht den Tatsachen.

Die Überschrift: „Die Vertuschungs-,Mafia’ im Erzbistum Köln“ ging für das OLG im Gegensatz zum Landgericht jedoch in Ordnung, da sie nicht Woelki selbst betreffe und somit nicht sein Persönlichkeitsrecht verletze.

Woelki-Anwalt Carsten Brennecke sah die Position seines Mandanten bestätigt. Es sei Zeit für eine Entschuldigung von Springer, so der Anwalt. Zudem sollten die „journalistischen Standards im Hause Axel Springer“ überprüft werden. Der Axel-Springer-Verlag beurteilt es genau andersherum: Das OLG habe die bisherigen Urteile des Landgerichts korrigiert. Das Erzbistum Köln sei mit dem Versuch gescheitert, „der Berichterstattung über Missbrauch und deren Vertuschung ein Ende zu setzen“, sagte ein Sprecher.