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Prozess in KölnFrau an Karneval vergewaltigt – Täter muss ins Gefängnis

Lesezeit 3 Minuten
Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin.

Das Urteil des Landgerichts Köln in dem Fall: drei Jahre Gefängnis.

Der 38-Jährige war zuvor freigesprochen worden. Chat-Verläufe belasten den Angeklagten jedoch schwer.

Der „Drache“, der am Karnevalsdienstag, 22. Februar 2020, ein Auge auf eine Studentin in einem Lokal an der Zülpicher Straße warf, führte Böses im Schilde. Nachdem die feiernde 21-Jährige mit seinem besten Freund in dem Hotel-Doppelzimmer der beiden Hessen einvernehmlichen Sex hatte, nutzte er den anschließenden Tiefschlaf der beiden, um sie zu vergewaltigen. Vom Vorwurf der Vergewaltigung hatte das Landgericht den 38-Jährigen zwar freigesprochen. Lediglich wegen zwei heimlicher Videoaufnahmen der nur mit BH und Slip bekleideten Frau ohne ihr Einverständnis war er 2022 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden. Zuvor war das Verfahren gegen zwei Mitangeklagte (42 und 31) wegen Anstiftung zur Vergewaltigung und Fotos, die ohne Einwilligung von der nackten Frau gemacht und in eine Chatgruppe gestellt worden waren, bereits eingestellt worden.

Das reichte der Staatsanwaltschaft aber nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) folgte dem Revisionsantrag und verwies den Fall zurück ans Landgericht. Begründung: Die Chatverläufe in der sexistischen WhatsApp-Gruppe „Stich“ seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Drei Jahre Gefängnis für den Hauptangeklagten lautet nun der Schuldspruch für Vergewaltigung, der aber noch nicht rechtskräftig ist.

Wettbewerb unter Männern

Der Angeklagte blieb bei seiner Version, die Geschädigte sei mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden gewesen. Ein Live-Video, das ein Teilnehmer der „Stichgruppe“ filmte, DNA-Spuren sowie weitere inzwischen aufgetauchte Chats belegen nach Einschätzung der Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Thomas Stollenwerk jedoch das Gegenteil. Der Angeklagte ist ohne Kondom vaginal in die wehrlose Geschädigte eingedrungen.

Hintergrund der „spontanen Gelegenheitstat“, so das Gericht, ist ein Wettbewerb in der sogenannten „Stichgruppe“, wer die meisten gutaussehenden Frauen abschleppt. Nur vaginal vollzogener Geschlechtsverkehr zählt, der in der „Erfolgsbilanz“ mit einem „N“ für „neue Eroberung“ gekennzeichnet wird. Der Angeklagte lag zum Tatzeitpunkt gegenüber einem Konkurrenten im Rückstand. „Wir sprechen hier von einer Szene der Selbstoptimierung dominanter Männlichkeit unter Abwertung von Frauen zu Trophäen, die als Stiche bezeichnet werden“, beschrieb der Vorsitzende die vorherrschende Mentalität der Männer, zu denen im Übrigen auch Ärzte gehören.

Erhebliche Folgen für die Geschädigte

Dem Gericht liegen menschenverachtende Kommentare vor, die der Arzt textete, der die Vergewaltigung live für die Gruppe dokumentierte, darunter „Die war bewusstlos wie ein Stück Stoff“ und „Dann habe ich gesehen, wie er draufgenascht ist“. Zur Einsicht, Straftaten begangen zu haben, sind die beteiligten Männer offenbar auch nach der Verhaftung nicht gekommen. So soll sich der jetzt verurteilte Angeklagte unmittelbar wieder einer einschlägigen Gruppe in den sozialen Medien angeschlossen haben. „Die Tussen haben alle Rechte“, schrieb der Arzt nachweislich an seinen Vater. „Ich verstehe nicht, dass Sex mit einer betrunkenen schlafenden Frau Vergewaltigung sein soll, das ist doch nur Beischlaf ohne bewusstes Wissen.“

Eine verminderte Steuerungsfähigkeit wegen etwa zwei Promille Blutalkoholgehalt verneinte das Gericht. Das Strafmaß von drei Jahren Gefängnis begründete die Kammer unter anderem mit den erheblichen Folgen für die Geschädigte, die zwei Semester an der Uni verlor und sich den Kopf fast kahl rasierte, um auf Männer unattraktiv zu wirken.