Prozess in KölnVom Vorwurf der Vergewaltigung an Karneval freigesprochen
Köln – Die Anklage klingt zunächst einmal grausam: Drei Männer im Alter von 32, 35 und 42 Jahren kommen 2020 nach Köln, um Karneval zu feiern. Im jecken Treiben lernt der 32-Jährige eine damals 21-Jährige kennen, tauscht Zärtlichkeiten mit ihr aus, hat später einvernehmlich Sex mit ihr im Hotel. Im Anschluss soll er den 35-Jährigen über eine Chatgruppe mit dem Namen „Stich-Gruppe“ – die „dem Austausch und Wettbewerb hinsichtlich sexueller Eroberungen der einzelnen Gruppenmitglieder“ diente – aufgefordert haben, ebenfalls mit der Frau zu schlafen. Das sei geschehen, und der dritte im Bunde, ein 42-jähriger Arzt, soll von der Tat zudem auch noch Handyvideo gedreht haben.
Geldstrafe wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung
Am Dienstag blieb bei der Gerichtsverhandlung von dieser Anklage allerdings nicht viel übrig. Nachdem bereits im Dezember 2021 die Verfahren gegen den 32- und den 42-Jährigen eingestellt worden waren, weil sich die Vorwürfe nicht erhärtet hatten, sprach das Landgericht den wegen Vergewaltigung angeklagten 35-Jährigen frei. Lediglich wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung – er hatte zwei kurze Videos von der Frau erstellt – wurde er zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. „Am Ende überwogen die Zweifel und der Angeklagte war mit Fug und Recht freizusprechen“, sagte der Vorsitzende der 13. Großen Strafkammer, Benjamin Roellenbleck, in der Urteilsbegründung.
Frau umschlang den Mann mit einem Bein
Seine Zweifel stützte das Gericht besonders auf jenes Video, das der 42-jährige Arzt von der angeblichen Vergewaltigung gedreht hatte. Darauf sei zu sehen gewesen, wie die Frau, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, ihr linkes Bein um den halb auf ihr liegenden 35-Jährigen schlang und es auf dem Rücken des Mannes ablegte. „Klarer kann man Zustimmung eigentlich nicht signalisieren, als wenn man selbstständig ein Bein bewegt und den Partner damit umschlingt“, sagte Roellenbleck. Und weiter: „Das wirkt wie eine Einladung – das lässt sich nicht wegdiskutieren.“
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Ferner verwies er auf zahlreiche Widersprüche in der Aussage der Nebenklägerin hin, die diese in nicht-öffentlicher Sitzung gemacht hatte. Dennoch ging das Gericht nicht davon aus, dass die Frau die Vorwürfe frei erfunden hatte. „Wir haben keinen Zweifel, dass die Nebenklägerin es erlebt hat, wie sie es schilderte“, sagte Roellenbleck mit Nachdruck.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und drei Monate Haft, die Nebenklage gar vier Jahre gefordert. Durchgesetzt hatte sich schlussendlich die Verteidigung, die von Beginn an auf einen Freispruch aus war und ihn letztendlich auch erreichte.