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Prozess in Köln55-Jähriger muss elf Jahre in Haft — Per Videochat Straftaten angeregt

Lesezeit 3 Minuten
Köln: Ein Schild weist auf das Landgericht in Köln hin.

Köln: Ein Schild weist auf das Landgericht in Köln hin.

Für die Anstiftung zu Kindesmissbrauch auf den Philippinen via Livestream wurde ein Kölner zu elf Jahren Haft vom Landgericht Köln verurteilt.

Weil ein 55-Jähriger per Chat und Livestream Erwachsene auf den Philippinen anstiftete, Kindern im Alter von drei bis 13 Jahren massive sexuelle Gewalt anzutun, hat das Landgericht den Kölner am Freitag zu elf Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch erging unter anderem wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in kinderpornografischer Absicht und Anstiftung zum besonders schweren sexuellen Kindesmissbrauchs. Mit dem Strafmaß entsprach die 2. Große Strafkammer der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Laut den Feststellungen der Kammer hatte der 55-Jährige mindestens ein Jahr lang bis November 2023 wiederholt über eine philippinische Dating-App Kontakt zu Müttern aufgenommen, die gegen Zahlung eines Geldbetrags — meist 1500 Philippinische Pesos, was weniger als 30 Euro entspricht — bereit waren, schwerste sexuelle Gewalttaten an ihren eigenen Kindern zu vollziehen.

Prozess in Köln: Straftaten per Livestream

Per Livestream wohnte der Angeklagte den „Sessions“ oder „Shows“ dann bei, wie der Vorsitzende Christoph Kaufmann sagte. Damit die Missbrauchshandlungen seinen Vorstellungen entsprachen, gab der Angeklagte parallel zu den Streams konkrete Anweisungen.

Zum Teil handelte es sich hierbei um „extrem erniedrigende und entwürdigende“ Phantasien, wie Kaufmann sagte. Gab es Widerstand von Seiten der Mütter der Missbrauchsopfer, weil gewisse Praktiken zu starke Schmerzen hervorriefen, insistierte der Angeklagte massiv. Als Kaufmann einzelne Handlungen konkret beschrieb, schlug ein Zuhörer im Zuschauerbereich die Hände vor seinem Gesicht zusammen und schüttelte ungläubig und entsetzt mit dem Kopf.

Der Schock über das in der gut einstündigen Urteilsbegründung Gehörte, stand dem Mann hernach förmlich ins Gesicht geschrieben. Mehrere Frauen fanden die Tatschilderungen — die selbst für professionelle Prozessbeobachter bis an die Grenzen des Erträglichen gingen — so schrecklich, dass sie nach nur wenigen Minuten den Saal mit kreidebleichen Gesichtern verließen.

Als besonders strafschärfend wertete das Gericht, dass der Angeklagte das Armutsgefälle zwischen der Bundesrepublik und den Philippinen „bewusst ausgenutzt“ habe. Zudem warf das Gericht dem Angeklagten vor, Kinder für seine sexuelle Befriedigung „prostituiert“ zu haben. Die Taten habe der 55-Jährige mit „hoher krimineller Energie“ begangen und sie „systematisch betrieben“. Der Angeklagte hatte früher als Betreuer in einer offenen Ganztagsschule gearbeitet. Aus dieser Phase sind keine Vorwürfe auf mögliche Straftaten bekannt geworden.

US-Heimatbehörde löste das Verfahren aus

Auslöser für das Verfahren waren Ermittlungen der US-Heimatschutzbehörde „Homeland Security“. Die Behörde hatte in einem ähnlichen Fall gegen einen Anbieter solcher Livestreams ermittelt, wobei auch Chats des 55-Jährigen abgegriffen wurden, die daraufhin dem Bundeskriminalamt übersendet wurden. Zur Durchsuchung am 20. November 2023 sagte Kaufmann: „Man muss sagen, dass Sie da auf frischer Tat angetroffen wurden.“

Auf dem aufgeklappten und eingeschalteten Laptop stießen die Beamten auf einen Chat des Angeklagten mit einer Frau auf den Philippinen. Thema in dem Chat: massive sexuelle Gewalthandlungen zulasten einer Tochter der Frau. Parallel sei auf dem Handy des Angeklagten eine Zahlungs-App geöffnet gewesen, auf der eine Zahlung auf die Philippinen kurz vor dem Abschluss stand. Der Angeklagte nahm das Urteil weitgehend regungslos entgegen.