Prozess gegen Thomas Drach„Terrorbunker“ als möglicher Verhandlungsort diskutiert
Köln – Das Landgericht hält in dem Drach-Prozess am Saal 112 als Verhandlungsort fest. Dies teilte ein Sprecher mit. Am ersten Prozesstag war es besonders von Seiten der Verteidigung zu Beschwerden über den vollen Saal gekommen – besonders im Hinblick auf den Infektionsschutz. Anwalt Wolfgang Heer bat um eine Unterbrechung.
In der Pause konnte aber nicht gut durchgelüftet werden, weil die Fenster in dem in die Jahre gekommenen Bau nicht geöffnet werden können. Mobile Lüfter wurden geholt. Die Fenster sind nicht defekt, in dem gesamten Gebäude können sie nicht geöffnet werden, weil es dafür keine bauliche Vorrichtungen gibt.
Drach-Prozess: Keine Kapazitäten im Düsseldorfer „Terrorbunker“
„Wir gehen fest davon aus, dass sich in den kommenden Prozesstagen nicht mehr so viele Personen in dem Saal aufhalten werden“, hieß es seitens des Gerichtes. Dabei gehe es besonders um die angemeldeten Medienvertreter. Am kommenden Montag seien für die Fortsetzung deutlich weniger Journalisten akkreditiert.
Wie das Gericht betonte, habe man sich im Vorfeld intensive Gedanken gemacht, wo der Prozess gegen Thomas Drach verhandelt werden soll. Dabei sei auch der „Terrorbunker“ in Düsseldorf im Gespräch gewesen. Doch die dortigen Staatsschutzsenate hätten zahlreiche Prozesstermine in den kommenden Monaten zu verhandeln. Kurzum: In dem Hochsicherheitsgebäude am Rande des Medienhafens hat man keine Kapazität.
Dabei wäre der Bau gerade richtig für eine kriminelles Schwergewicht wie Thomas Drach. Das Gebäude hat einen Hubschrauberlandeplatz, liegt verkehrsgünstig und die Sicherheit ist dort gewährleistet. Mehrere Terroristen wurden dort in der Vergangenheit schon verurteilt. Auch das Verfahren gegen den Rizin-Bomber aus Chorweiler fand dort statt.
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Neben dem „Terrorbunker“ überlegte das Gericht auch in den Saal 210 zu gehen; es ist der größte Saal im Haus. Doch aus Sicherheitsgründen habe man sich für den zweitgrößten Saal 112 entschieden. Die „Abschottung“ könne dort gut ausgeführt werden. Auch das Verfahren gegen ein Mitglied der Juwelenbande „Pink Panther“ fand dort unter Sicherheitsvorkehrungen statt.