Düsseldorfer TerrorbunkerMafia-Prozess wegen Coronainfektion erneut vertagt
Düsseldorf – Die Corona-Pandemie bringt einen der größten Mafia-Prozesse Deutschlands in Bedrängnis und gehörig aus dem Zeitplan. Eigentlich sollte am Montag die Verhandlung im Terrorbunker in Düsseldorf nach mehreren Zwangspausen fortgesetzt werden – doch es ging wieder nicht weiter. Erneut ist ein Angeklagter mit dem Corona-Virus infiziert. Dies teilte das Duisburger Landgericht mit, das für den Fall zuständig ist.
Der Prozess gegen 14 angeklagte Männer begann im Oktober 2020 – aber es lief nur schleppend an. Erst wegen einer Quarantäne, später erkrankten zwei Verteidiger an Corona – einer starb. Dann wurde ein Angeklagter positiv getestet – nun der neue Fall. Das Duisburger Landgericht geht nicht davon aus, dass es zu den Ansteckungen im Gerichtssaal gekommen ist. Der große Saal im Terrorbunker ist einer der größten Verhandlungssäle in Europa. Der Raum ist etwa 600 Quadratmeter groß und die Luft wird per Anlage ausgetauscht. Zudem weist das Gericht darauf hin, dass die Beteiligten per Schutzwand getrennt sind. Es sei wahrscheinlicher, dass sich der Angeklagten im Gefängnis angesteckt. Einer der Infizierten ist in der Justizvollzugsanstalt in Willich (Kreis Viersen) untergebracht, dort gab es in der Vergangenheit mehrere Corona-Ausbrüche.
Handel mit 680 Kilogramm Kokain
In dem Groß-Verfahren müssen sich mutmaßliche Mafiosi der 'Ndrangheta, wegen Kokainhandels verantworten. In dem Verfahren geht es auch um den Handel mit 680 Kilogramm Kokain. Das Gericht hat für den Prozess 90 Verhandlungstage angesetzt. Bisher konnten wegen der Erkrankungen nur vier Verhandlungstage teilweise durchgeführt werden. Weiter soll es nun am 15. Januar gehen. Der Prozess findet aus Sicherheitsgründen im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer OLG statt.
Im Terror-Verfahren um den Kölner Rizin-Bomber im Jahr 2020 kam es im Düsseldorfer Terrorbunker zu einem Eklat zwischen Verteidigung und dem Senat. Im Streit, wie es in Sachen Viren-Schutz in der Verhandlung weiter geht, verließen die Anwältin der Mitangeklagten und ihr Kollege den Saal. Beide regten an, nur 30 Minuten zu verhandeln und nur kurze Prozesstage vorzusehen. Doch dies sah der Vorsitzende Richter anders. Es gebe keinen „konkreten Anhaltspunkt“, dass einer der Beteiligten gefährdet sei. Die Verteidigung gab sich damit nicht zufrieden und verwies auf eine Fürsorgepflicht und zog ihre Roben aus. Der Prozess wurde fortgesetzt und es wurde sehr auf die Abstandsregeln geachtet.