Im „Pink Panther“-Prozess wurde die Haftstrafe für den Angeklagten aufgrund eines Rechenfehlers auf sieben Jahre erhöht.
Pink-Panther-Prozess in KölnSieben Jahre Haft für Juwelen-Raub
Im sogenannten „Pink Panther“-Prozess hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Landgericht wegen eines Rechenfehlers zum Nachsitzen verdonnert — am Donnerstag wurde in dem Hochsicherheitsprozess nun eine neue Rechnung vorgelegt. Für den Angeklagten (36) kam unterm Strich eine um ein halbes Jahr erhöhte Haftstrafe heraus. Statt sechseinhalb Jahre, wie im Juli 2023 von der 17. Großen Strafkammer verhängt, muss der 36-Jährige nach der Entscheidung der 6. Großen Strafkammer sieben Jahre hinter Gitter; wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung.
Pink Panther: Prozess macht Gericht zur Festung
Drei Verhandlungstage lang glich das Justizzentrum seit vergangener Woche Mittwoch einmal mehr einer Festung: Polizeibeamte, zum Teil mit Maschinenpistolen bewaffnet, patrouillierten um das Gebäude, durch die Flure und standen auch vor dem Saal, den Prozessbeteiligte und Zuschauer nur nach zusätzlicher Taschenkontrolle und Leibesvisitation betreten durften. Der Grund: Der 36-Jährige ist ein mutmaßlicher Angehöriger der berüchtigten, international agierenden Juwelen-Räuberbande „Pink Panther“. Schon 2013 hatten Mitglieder der Gruppe in der Schweiz einen inhaftierten Kumpanen unter Einsatz von Schnellfeuerwaffen befreit. Angesichts der Polizeipräsenz sagte die Vorsitzende Cigdem Görmez: „Dieses Verfahren hat staatlicherseits wirklich viele Ressourcen gekostet.“
Aber auch dem Angeklagten, der seit über drei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, habe das Verfahren viel abverlangt — gerade wegen der hohen Sicherheitsvorkehrungen. So war der 36-Jährige im Ursprungsverfahren an 27 von 28 Verhandlungstagen von Spezialkräften der Polizei mit einem Hubschrauber zum Gericht geflogen worden.
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Gegenstand des Verfahrens war ein spektakulärer Raubüberfall im Oktober 2016 auf einen Werttransporter in Esslingen bei Stuttgart. Bei dem akribisch geplanten und äußerst professionell ausgeführten Raub erbeuteten drei Täter Luxusuhren, Schmuckteile und Edelmetalle. Den Wert der Beute hatte die 17. Große Strafkammer mit 588.000 Euro berechnet. Hierzu hatte sie die Nettoeinkaufspreise in Schweizer Franken in Euro umgerechnet. Das beanstandete der BGH, die Kammer hätte die Bruttoverkaufspreise, die Juweliere in der Bundesrepublik hätten erzielen können, als Berechnungsgrundlagen währen müssen. Das hat die Kammer nun mit einem Sachverständigengutachten nachgeholt und einen 20-prozentigen Abschlag eingepreist. Demnach hatte die Beute damals einen Wert von rund 948.000 Euro.
Der Angeklagte zeigte sich mit dem Urteil einverstanden. Verteidiger Michael D. Hakner erklärte den Verzicht auf eine weitere Revision. Die Staatsanwaltschaft, die achteinhalb Jahre gefordert hatte, gab keine entsprechende Erklärung ab.