Im Fall des brutalen Rockermordes in Mülheim wurde das Urteil bestätigt: Ein 27-Jähriger ist nach der Anweisung für einen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt, während die Täter weiterhin flüchtig sind.
Tötung eines „Hells Angels“Urteil im Rockermord von Köln-Mülheim ist rechtskräftig
Das Urteil im Fall des Rockermordes von Mülheim ist rechtskräftig. Dies teilte ein Sprecher des Landgerichtes mit. Der Bundesgerichtshof habe die Revision eines 27-jährigen Angeklagten verworfen. Dieser war bereits im Mai 2024 vom Landgericht Köln zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann zwei Männer beauftragt hatte, einen 35-jährigen „Hells Angel“ auf offener Straße zu töten. Die beiden Männer sollen nach Angaben aus Ermittlerkreisen in die Türkei geflohen. Gegen die Personen besteht weiter ein internationaler Haftbefehl, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Donnerstag der Rundschau. Der 27-Jährige hatte die vorgeworfene Anstiftung zum Mord bis zuletzt vehement bestritten.
Die Bluttat, die sich am 27. Mai 2023 im Böcking-Park ereignete, wurde als „öffentlich ausgeführte Hinrichtung“ bezeichnet. Ein Täter erschoss das Opfer mit gezielten Schüssen auf Kopf und Rücken, bevor er ins Ausland floh, hieß es vom Landgericht. Der Angeklagte und das Opfer kannten sich aus dem Rockermilieu. Laut Urteil hatten die beiden gesuchten Täter - beide ebenfalls ehemalige Mitglieder der „Hells Angels“, das spätere Opfer und dessen Lebensgefährtin vor einem Fitness-Studio am Clevischen Ring in Mülheim abgepasst. Nach einer Unterhaltung mit dem Paar habe dann einer der beiden Männer eine Waffe gezogen und dem 35-Jährigen hinterrücks in Rücken und Kopf geschossen.
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Der 35-Jährige war noch am Tatort, der direkt neben dem am Tattag gut besuchten Böcking-Park lag, seinen Verletzungen erlegen. Die durch einen Nackenschuss lebensgefährlich verletzte Lebensgefährtin flüchtete in den unmittelbar an den Tatort grenzenden Böcking-Park. Im Biergarten des Gilden-Brauhauses fand die Frau Hilfe. Der dortige Köbes (57) bediente gerade im Biergarten, als eine Zeugin auf ihn zulief. Eine Frau brauche dringend Hilfe. Der 57-Jährige verließ die Arbeitsstelle und lief in den Böcking-Park. Dort kam ihm eine stark blutende Frau entgegen. „Ich habe sie an eine Mauer gesetzt. Zuerst konnte ich ihr Gesicht nicht erkennen. Es war voller Blut, ein furchtbarer Anblick“, erinnerte sich der Köbes.
Köbes drückte Wunde zu
Der 57-Jährige lief zurück ins Brauhaus, holte eine Tischdecke und drückte es auf die Wunde am Hals. Auch eine Polizistin, die in ihrer Freizeit im Park unterwegs war, half der Frau. Sie legte dem Opfer einen Druckverband an. Die Erste Hilfe hätte sieben bis acht Minuten gedauert, dann sei der Rettungsdienst gekommen. Der Köbes habe ihr „die Halswunde abgedrückt“, berichtet die Frau im Prozess , die per Videoschaltung vernommen wird. Der Hintergrund: Seit der Tat leidet sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Eine Begegnung mit dem Angeklagten könne eine erhebliche Retraumatisierung zur Folge haben, so die Ärzte. Mehrere Tage kämpften Ärzte um das Leben der Frau, die am Tattag gerade eine Woche mit dem 35-Jährigen liiert war. Über den 35-Jährigen sagte sie noch, dass er froh gewesen sei, mit seiner Rocker-Vergangenheit abgeschlossen zu haben.