Eine Rückkehr des „Pink Panther“-Räubers ins Kölner Landgericht könnte Anfang 2025 zu Verkehrsbehinderungen und Straßensperrungen führen, warnt die Polizei.
Prozess startetDer „Pink Panther“ kehrt zurück nach Köln
Mitarbeiter und Anwohner des Justizzentrums an der Luxemburger Straße sowie dort tätige Anwälte und Staatsanwälte müssen zu Beginn des kommenden Jahres nochmal stark sein: Nach rund einem Jahr ohne Hochsicherheitsprozess am Landgericht, wird es im Januar aller Voraussicht nach wieder zu einem schwer bewaffneten Polizeieinsatz am und im Gerichtsgebäude kommen. Zeitweise Straßensperren während der Anlieferung und des Abtransports eines mutmaßlichen Mitglieds der international tätigen und berüchtigten Räuberbande „Pink Panther“ sind laut Angaben der Polizei nicht ausgeschlossen.
Wo landet der Hubschrauber?
„Erfahrungsgemäß kann es dann auf den stark frequentierten Verkehrsachsen Luxemburger Straße und Universitätsstraße kurzfristig zu erheblichen Verkehrsstörungen kommen“, teilte ein Polizeisprecher auf Nachfrage der Rundschau mit. Die Frage, ob der 36 Jahre alte Angeklagte aber wie schon von Juli 2022 bis Juli 2023 erneut von einem Spezial-Einsatzkommando (SEK) per Hubschrauber zum Prozess transportiert werden soll, ließ die Polizei „aus einsatztaktischen Gründen“ offen. Der Grund: Polizeiliche Maßnahmen könnte durch eine Veröffentlichung „unmittelbar konterkariert“ werden, „zumal eine potenzielle Gegenseite hieraus mittelbare Handlungsanweisungen herleiten könnte“, so der Polizeisprecher weiter. Offen bleibt damit auch die Frage, wo ein etwaiger Hubschrauber landen würde. Der alte Landeplatz auf dem Parkplatz der Staatsanwaltschaft wird derzeit mit Leichtbauhallen bebaut, mit denen der chronische Saalmangel im Gericht behoben werden soll.
Am 8. Januar 2025 wird die kleine Zeltstadt offiziell eröffnet. Bliebe in unmittelbarer Nähe zum Gericht eigentlich nur noch der Anwalts-Parkplatz. Dessen Sperrung an den bislang anvisierten Verhandlungstagen am 15. und 21. Januar würde zu einer außerordentlich angespannten Parkplatzsituation am Landgericht führen. Gegen das mutmaßliche Mitglied der „Pink Panther“-Bande ist es der zweite Prozess vor dem Landgericht. Im Ursprungsverfahren war er im Juli 2023 vom Landgericht wegen besonders schweren Raubes zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Von den Vorwürfen, auch an zwei Raubüberfällen auf Kölner Juweliere beteiligt gewesen zu sein, war er freigesprochen worden. Laut dem Urteil war es aber erwiesen, dass der 36-Jährige an einem generalstabsmäßig geplanten und ebenso durchgeführten Raubüberfall auf einen Werttransporter in Esslingen bei Stuttgart beteiligt war.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Landgericht Köln Frechener soll Kindern für Sex Geld gegeben haben
- Landgericht Köln Mann soll Zwölfjährigem aus Rhein-Erft Geld für Sex gezahlt haben
- Landgericht Köln Kölns Kardinal Woelki soll vor Gericht aussagen
- Prozess in Köln Tochter spritzt Mutter Überdosis Insulin - vier Jahre Haft
- Gericht Rösrather in der Schweiz verhaftet – Bensberger Zuhälter-Prozess geplatzt
- Vier Wohnungen durchsucht Razzia nach Explosionen und Schüssen in Köln
- Weiterer juristischer Erfolg Kardinal Woelki gewinnt Rechtsstreit gegen „Bild“-Zeitung
Bei dem Überfall im Oktober 2016 hatten die drei Täter Luxusuhren, Schmuck und Edelmetalle im Wert von rund 588 000 Euro erbeutet, so die damalige Feststellungen. Der Raub sei von einem „hohen Organisationsgrad, hoher Professionalität und hoher krimineller Energie“ geprägt gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Laut dem Urteil der 17. Großen Strafkammer hatten die Täter die Besatzung des Werttransporters mit Schusswaffen bedroht und einen der Fahrer mit einem Faustschlag niedergestreckt.
Teile der Entscheidung waren im Juli 2024 jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverwiesen worden. Der BGH hatte unter anderem neben dem besonders schweren Raub auch noch eine tateinheitlich begangene gefährliche Körperverletzung festgestellt.
Das Landgericht muss nun ein neues Strafmaß festsetzen, das auch höher als die bislang verhängten sechseinhalb Jahre liegen könnte.