- Durch die Reparatur der Stadtbahn und den Dienstausfall des unter Schock stehenden Fahrers seien Kosten entstanden.
- Im Polizeiprotokoll befinden sich Zeugenaussagen, wonach die Fußgängerampel, auf Grün umgeschlagen sei, kurz bevor die Bahn durchfuhr.
- Der Verdacht: Der Fahrer der Bahn könnte ein rotes Signal missachtet haben.
Köln – Es war eine Forderung, die den Atem stocken ließ: Der Stadtwerkekonzern Köln wandte sich an die Eltern der verstorbenen Lisa Dohmann, die nach einem Unfall mit einer Stadtbahn der Linie 18 ihren schweren Verletzungen erlag. In dem Schreiben machen die Stadtwerke Schadensersatzansprüche geltend.
Durch die Reparatur der Stadtbahn und den Dienstausfall des unter Schock stehenden Fahrers seien Kosten entstanden. Auch nach einem Bericht der Rundschau am 5. Februar über die bis heute ungeklärten Umstände des Unfalls hielt der Konzern in einer Stellungnahme an seinen Forderungen fest. Nun hat er sie erneut bekräftigt. Der Brief ging am Dienstag, 18. Februar, beim Anwalt der trauernden Eltern ein. Am Geburtstag der toten Lisa Dohmann.
„Das ist alles zu viel für mich. Ich kann nicht mehr“, sagt Annette Dohman, Mutter der mit 27 Jahren verstorbenen Lisa Dohmann. Sie und der Vater der Toten, Bernd Dohmann, gehen seit dem 15. Januar 2019 durch die Hölle. Am frühen Abend dieses Dienstags verließ Lisa Dohmann ein Fitnessstudio an der Luxemburgerstraße. Am Übergang der Linie 18, auf Höhe der Wittekindstraße, erfasste die Bahn sie. Wenige Stunden später erlag sie ihren schweren Verletzungen. Im Polizeiprotokoll befinden sich Zeugenaussagen, wonach die Fußgängerampel, vor der die junge Frau wartete, auf Grün umgeschlagen sei, kurz bevor die Bahn durchfuhr.
An Unfallstelle lange Gelbphase für Bahnfahrer festgestellt
Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Der Verdacht: Der Fahrer der Bahn könnte ein rotes Signal missachtet haben. Doch ein Gutachter stellte fest, der Fahrer passierte das Signal noch bei Gelb. Allerdings ermittelte die Polizei, dass es an der Unfallstelle eine sehr lange Gelbphase für die Stadtbahnen gibt. Der Fahrer querte wohl im letzten Moment. Unmittelbar darauf habe es Grün gegeben für die Fußgänger. Weil der Verdacht, der Fahrer könnte über Rot gefahren sein, damit widerlegt war, wurde das Verfahren eingestellt und die Ermittlung nicht weiter verfolgt.
Der Stadtwerkekonzern Köln wandte sich daraufhin an den Anwalt der Eltern von Lisa Dohmann: „Hiermit melden wir Schadensansprüche an.“ Der Anwalt solle klären, ob eine Haftpflichtversicherung für den finanziellen Schaden besteht.Pietätlos? Nein, sagte der Konzern auf Nachfrage der Rundschau. Man habe sich ja nicht direkt an die Eltern, sondern an deren Anwalt gewandt. Und mit dem Anmelden der Ansprüche sei ja nicht entschieden, ob die Forderung schlussendlich auch zum Tragen komme.
Brief an Lisas Geburtstag
Doch anscheinend besteht großes Interesse daran, dass sie zum Tragen kommt. Denn nun wandte sich der Konzern erneut an den Anwalt. Immer noch lägen keine Informationen zur Haftpflicht vor. Der Ton wird nun nachdrücklicher: „Wir bitten höflichst um zeitnahe Rückmeldung.“ Der Brief trägt einen Eingangsstempel: 18. Februar 2020. Der Geburtstag Lisa Dohmanns. Ein Umstand, um den die Stadtwerke hätten wissen können. An der Unfallstelle hängen seit Todesanzeigen mit den Lebensdaten Lisa Dohmanns.
„Der Ton ist nicht angemessen“
Auf Nachfrage weicht der Stadtwerkekonzern weiter nicht von seinem Kurs ab. Allerdings relativiert er nun. Gefahren wurde die Unfallbahn von einem Fahrer der Stadtwerke Bonn. Die betreiben zusammen mit den Kölner Verkehrs-Betrieben die Linie 18.
Der Stadtwerkekonzern Köln übernimmt unter anderem die juristischen Belange dieser Kooperation. Und solange die Stadtwerke Bonn von den Forderungen nicht Abstand nehmen würden, könnte der Stadtwerkekonzern Köln das von sich aus auch nicht tun. Und Bonn will nicht. „Das Schreiben an den Anwalt richtet sich an die Versicherung der Betroffenen. Hierzu hat es von anwaltlicher Seite leider noch keine Antwort gegeben“, sagt ein Sprecher der Bonner Stadtwerke. Mehr könne man jetzt dazu nicht sagen.
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Die Antwort gab es aber – schon auf das erste Forderungsschreiben. Darin stellt der Anwalt der Dohmanns fest, dass Lisa Dohmann den Unfall nicht verschuldet habe. Anderes müsste bewiesen werden, bevor man Forderungen stellt. Und grundsätzlich schreibt der Anwalt an die Stadtwerke: „Der Ton Ihrer Korrespondenz ist dem Anlass nach nicht angemessen“