Die extrem hohen Bordsteine seien eine erhebliche Gefahrenquelle und sollen abgesenkt werden, so beschloss es die Bezirksvertretung Mülheim.
Gefährliche BarrierenBV Mülheim fordert barrierefreie Umgestaltung der KVB-Haltestelle „Am Faulbach“
Die Stadt soll die Bordsteine an der Ampelanlage des Fußgängerüberwegs am Clevischen Ring an der Einmündung der Berliner Straße in Höhe der KVB-Haltestelle „Am Faulbach“ absenken und barrierefrei gestalten. Das beschloss die Bezirksvertretung Mülheim auf Antrag von SPD, CDU und Torsten Tücks (FDP) einstimmig bei ihrer jüngsten Sitzung.
Der Übergang befindet sich im äußersten Norden des Stadtteils Mülheim. Die KVB-Haltestelle wird unter anderem von Bewohnern der Wohnsiedlung Wiesdorfer Straße, der „Weipen Siedlung“ im Süden Stammheims oder aus dem Quartier rund um das Hochhaus „Opal“ am Faulbach genutzt.
Querung der B8 als Gefahrenquelle
„Die Haltestelle wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt“, betonte SPD-Fraktionsvorsitzender Alexander Lünenbach. Um dorthin zu gelangen sei es notwendig, die Bundesstraße 8 zu überqueren: „Die extrem hohen Bordsteine auf beiden Seiten der Straße sowie auf der Mittelinsel stellen eine erhebliche Gefahrenquelle sowohl für Geh- und Sehbehinderte, als auch für Rollator- und Rollstuhlfahrer sowie Bürger mit Kinderwagen dar.“
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Ohne Hilfe seien diese Barrieren für Menschen im Rollstuhl kaum zu überwinden, so Lünenbach weiter. Zu einer barrierefreien Ausgestaltung dieser Fußgängerverkehrsfläche sei daher eine Absenkung der Bordsteine zwingend erforderlich.
„Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben inzwischen vor, dass der öffentliche Straßenraum so zu planen und auszubauen ist, dass er auch von Menschen mit Behinderungen eigenständig genutzt werden kann“, zitieren die Antragsteller aus einer Zielsetzung, die sich die Stadt unter dem Motto „Köln überwindet Barrieren. Eine Stadt für Alle“ selbst auferlegte.
Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs sei auch im Allgemeinen ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel: „Bei der Gestaltung von Fußgängerverkehrsflächen sind die Belange von mobilitätsbehinderten Menschen zu beachten“, heißt es weiter in dem Antrag.