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Missbrauchs-Prozess um Pfarrer U.Prälat Günter Assenmacher räumt Versäumnisse ein

Lesezeit 3 Minuten
Assenmacher im Prozess

Die Zeugenbefragung von Prälat Günter Assenmacher wurde am Donnerstag fortgesetzt. 

Köln – Die zwei Priester, die am Donnerstag vor der 2. Großen Strafkammer am Landgericht die Hauptrollen spielten, könnten unterschiedlicher nicht sein: Der frühere Kirchenrichter des Bistums, Günter Assenmacher, (69) stach als wortgewandter Zeuge hervor, der um keine Antwort verlegen war, aber auch seine Betroffenheit offen bekundete. Der Angeklagte katholische Priester Hans-Bernhard U. (70) hingegen hockte mit hängenden Schultern auf seinem Stuhl, den Blick meist auf den Tisch gerichtet.

Ohne die rote Outdoor-Jacke, in der er regelmäßig den Gerichtssaal betritt, ist er eine gänzlich unauffällige Erscheinung. Seine Bewegungslosigkeit und seine ausdruckslose Mimik stehen in hartem Kontrast zu den gravierenden Missbrauchsvorwürfen gegen ihn. Die Anklage legt dem früheren Pfarrer insgesamt 33 Fälle zur Last, vier davon schwer.

Assenmacher schildert vor Gericht sein „Dilemma“

Es war eine Zeugenvernehmung, bei welcher der Vorsitzende Strafrichter und der frühere Kirchenrichter am Donnerstag einander nicht viel schenkten. Erneut schilderte Assenmacher das Dilemma, in welchem er gesteckt habe, als er 2010 um Rat gefragt wurde, weil der Angeklagte seine drei Nichten sexuell missbraucht haben sollte: „Ich habe diese, für mich unter beweistechnischer Hinsicht aussichtslose Sache, hin und her gewendet. Es stand ein Vorwurf im Raum, der für mich plausibel war. Und es stand im Raum, dass der Beschuldigte die Vorwürfe bestritt und nach meiner Kenntnis damals völlig unbescholten war.“

Assenmacher kommt zum Prozess

Günter Assenmacher, frühere Kirchenrichter des Erzbistums Köln 

„Verfügen Sie über Kenntnisse der Glaubwürdigkeitspsychologie?“, wollte Richter Christoph Kaufmann wissen. Assenmacher antwortete differenziert: Im Kirchenrecht werde die Glaubwürdigkeitspsychologie nicht als eigene Fachdisziplin gelehrt, spiele aber doch eine zunehmende Rolle, unter anderem im Eherecht. „Detailreichtum ist eines der wichtigsten Kriterien. In dieser Hinsicht fand ich die Einlassungen der betroffenen Nichte sehr detailreich. Ich habe die Plausibilität der Darstellung sehr ernst genommen, aber auch die Frage: Was können wir denn beweisen, wenn der Beschuldigte die Tat abstreitet?“

Kaufmann bohrte: Ob es nicht interessant gewesen wäre, einmal nachzuhaken? Der Zeuge wies das von sich: Er sei zur Sache um Rat gefragt worden, sie sei aber eigentlich nicht in seine Kompetenz gefallen. „Ich gehe ja nicht jede Woche beim Generalvikariat vorbei und frage: Ist nichts zu tun? Soweit ich weiß, gehen Sie auch nicht bei der Staatsanwaltschaft vorbei, um das zu fragen“, so Assenmacher zum Vorsitzenden Richter. Zudem hätten die Nichten ihre Aussagen, seiner damaligen Kenntnis nach, zurückgezogen.

Gerüchte über Taten auch im Krankenhaus

Dass nach einem Ortswechsel der neue Vorgesetzte des Angeklagten nicht über den Verdacht informiert worden sei, der gegen diesen im Raum stand, sei ihm unerklärlich, so Assenmacher. Der Angeklagte sei aber später Krankenhauspfarrer gewesen, da habe wohl mangels Möglichkeiten nichts passieren können. Aus Andeutungen zur nicht-öffentlichen Verhandlung, die Kaufmann daraufhin machte, geht aber hervor, dass es sogar im Krankenhaus Verbrechen an Kindern gegeben haben könnte: „Ein Seelsorger kann dort ja auch an das Bett schwerkranker, vielleicht sogar sterbender Kinder gehen. Gestern Abend haben wir hier gehört, es hätte Gerüchte gegeben, auch auf der Kinderstation. Gerüchte bis hin zur Vermutung, dass dieser Mann kein echter Priester sei.“

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Assenmacher räumte Versäumnisse ein: „Wenn man sich bemüht hätte und all die Dinge zusammengetragen hätte, die Sie jetzt hier präsentieren können, wäre es nicht nur möglich gewesen, auf die Nichten zuzugehen, wenn sie das zugelassen hätten. Man hätte auch Menschen, die später beschädigt wurden, vor dieser Beschädigung bewahren können. Es tut mir leid, dass das nicht geschehen ist.“ Wenn ein Priester das in ihn gesetzte Vertrauen missbrauche und anderen ins Gesicht lüge, sei das ein Skandal.

Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.