AboAbonnieren

„Konsequent gehandelt“Erzbischof Heße sagt im Missbrauchsprozess um Pfarrer U. aus

Lesezeit 3 Minuten
Stefan Heße Prozess

Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg, kommt in das Landgericht. 

Köln – Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße hat sich als Zeuge in einem Missbrauchsprozess als entschlossenen Aufklärer dargestellt. „Wir haben konsequent gehandelt“, sagte Heße am Dienstag vor dem Landgericht Köln. Dort ist ein heute 70 Jahre alter Priester wegen Kindesmissbrauchs angeklagt.

Unabhängig von dem konkreten Fall räumte er gegen Ende seiner rund dreistündigen Aussage aber auch Fehler ein. Mit dem heutigen Wissen sehe er manches anders. Seine persönliche Verantwortung dafür habe er zum Ausdruck gebracht, als er im März vergangenen Jahres Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten habe. Die Entscheidung des Papstes, ihn im Amt zu belassen, mache es für ihn nicht leichter.

Heße habe Pfarrer U. „sofort aus dem Verkehr gezogen“

Heße schilderte, wie er 2010 als damaliger Personalchef des Erzbistums Köln den Priester beurlaubt hatte, nachdem ihm bekannt geworden war, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Mann ermittelte. Er habe den Pfarrer „sofort aus dem Verkehr gezogen“, sagte Heße. Man habe „entschlossen“, „prompt“ und „schnell“ gehandelt.

Nach einiger Zeit stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen jedoch ein, weil die Nichten des Priesters, die ihn beschuldigt hatten, ihre Aussage zurückzogen. „Ich hab an dem Tag die Welt nicht mehr verstanden“, sagte Heße.

Für ein kirchliches Verfahren habe es danach nach Einschätzung der Fachjuristen des Erzbistums auch keine Grundlage mehr gegeben, weil die Nichten zu keiner weiteren Aussage bereit gewesen seien. „Damit brach auch dieses Kartenhaus in sich zusammen“, sagte Heße. „Und dann standen wir vor dem Nichts.“ Auf Anweisung des damaligen Erzbischofs Joachim Meisner wurde der Priester erneut eingesetzt. Er hatte wieder mit Kindern zu tun und soll erneut Missbrauch begangen haben.

Stefan Heße sagt aus

Stefan Heße ist als Zeuge vor Gericht geladen. 

2020 war bekannt geworden, dass es aus der Zeit, in der die Vorwürfe gegen den Priester geprüft wurden, einen brisanten Aktenvermerk des Erzbistums gibt. Darin hieß es, der Priester habe im Generalvikariat in einem Gespräch „alles erzählt“. Weiter heißt es: „Es sollte über dieses Gespräch jedoch bewusst kein Protokoll angefertigt werden.“ Heße habe zu diesem Vorgehen sein Einverständnis gegeben.

Heße sagte dazu vor Gericht, er könne sich „keinen Reim“ auf diese Aktennotiz machen. Der Priester habe ihm gegenüber immer alle Vorwürfe bestritten und als „Quatsch“ bezeichnet. „Er wies das alles von sich. (...) Da bin ich mir hundertprozentig sicher.“ Außerdem seien die Akten ja alle noch vorhanden.

Gutachten warf Heße Pflichtverletzung vor

In einem vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki in Auftrag gegebenen Gutachten des Strafrechtlers Björn Gercke waren Heße im vergangenen Jahr elf Pflichtverletzungen bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch während seiner Kölner Zeit angelastet worden. Dabei ging es um Verstöße gegen die Melde- und Aufklärungspflicht. Heße bot daraufhin seinen Rücktritt an, doch Papst Franziskus beließ ihn im Amt. Zwar sah auch der Papst „persönliche Verfahrensfehler Heßes“. Das Gutachten habe aber nicht ergeben, dass diese Fehler „mit der Absicht begangen wurden, Fälle sexuellen Missbrauchs zu vertuschen“.

Das könnte Sie auch interessieren:

Heße sagte vor Gericht rückblickend, seit 2010 habe sich im Umgang der Kirche mit dem Thema Missbrauch vieles verändert. „Ich glaube, dass die Kirche, auch die Gesellschaft in diesem Punkt im besten Fall lernend ist. Ich bin der Überzeugung, heute wird sehr viel gemacht, und es ist die Sensibilität dafür gestärkt.“ Ob es aber gelingen werde, Missbrauch gänzlich zu verändern, sei fraglich.