Ost-West-AchseDie wichtigsten Fragen und Antworten auf die Langbahnen der KVB

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Eine 90 Meter lange Bahn bei einer Testfahrt auf der Cäcilienstraße. An dieser Stelle fährt sie im eigenen Gleisbett neben der Straße.

Eine 90 Meter lange Bahn bei einer Testfahrt auf der Cäcilienstraße. An dieser Stelle fährt sie im eigenen Gleisbett neben der Straße.

Mit 90 Meter langen Bahnen soll die Kapazität der KVB-Linie 1 erhöht werden. Die Umsetzung hängt von der Genehmigung und Umbauten an der Trasse und Haltestellen ab.

Bei der Debatte um die Kapazitätserweiterung auf der Linie 1 der Kölner Verkehrs-Betriebe kam jüngst immer wieder die Frage nach der Genehmigung auf. Durch 90 Meter lange Bahnen soll Platz für deutlich mehr Fahrgäste geschaffen werden. Im Herbst soll der Stadtrat entscheiden, ob die Bahn künftig zwischen Heumarkt und Aachener Weiher über oder unter der Erde fahren soll. Doch wie wichtig ist die Genehmigung für die geplanten Langbahnen auf der Ost-West-Achse? Und benötigt die Stadt nur eine Ausnahmegenehmigung für einen oberirdischen Ausbau der Strecke oder auch für die Tunnelvariante? Die Rundschau hat nachgefragt.

Warum brauchen 90-Meter-Bahnen eine Genehmigung?

„Züge, die am Straßenverkehr teilnehmen, dürfen nicht länger als 75 Meter sein und müssen für andere Verkehrsteilnehmer in ausreichendem Maße erkennbar sein“, so steht es in Paragraf 55, Absatz zwei der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen. In Absatz drei heißt es aber auch: „Auf besonderen und unabhängigen Bahnkörpern (...) nehmen die Züge nicht am Straßenverkehr teil.“

Nehmen die Bahnen denn am Straßenverkehr teil?

Das tun sie nur dort, wo sie nicht über ein eigenes Gleisbett verfügen. Vornehmlich geht es bei der Erweiterung der Kapazität um die Linie 1 der KVB, die zwischen Bensberg im Osten und Weiden West im Westen verkehrt. Auf einem Großteil dieser Strecke fährt die Bahn oberirdisch auf einem baulich abgetrennten Bereich. Nur auf einem Abschnitt nimmt sie am Straßenverkehr teil: Auf der Aachener Straße zwischen Rudolfplatz und der Haltestelle Moltkestraße, ebenso auf der Richard-Wagner-Straße zwischen Moltkestraße und Händelstraße. Auch die Linie 7 fährt auf diesem Abschnitt.

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Also benötigt die Stadt eine Ausnahmegenehmigung?

Als „Technische Aufsichtsbehörde über die Straßenbahn- und Busunternehmen in NRW“ fungiert die Bezirksregierung Düsseldorf. Auf Anfrage der Rundschau erklärt diese: „Für den Einsatz von 90-Meter-Bahnen ist in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung (...) erforderlich.“

Sollte die Genehmigung nicht Grundlage der Debatte sein?

Die Stadt antwortet eindeutig: „Ja. Diese Frage ist bereits mit dem Planungsauftrag in 2018 beantwortet worden.“ Beide Varianten seien bereits so geplant, dass sie in eine Genehmigung münden würden, so die Verwaltung. Die Bezirksregierung erklärt, warum es die Genehmigung aber noch nicht geben kann: „Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erteilung vorliegenden Verhältnisse.“ Das bedeutet, dass die Genehmigung erst dann erfolgt, wenn die Maßnahme nicht nur entschieden, sondern auch umgesetzt ist.

Gibt es denn zumindest bereits Gespräche?

„Ja, es gab bereits vor Planungsbeginn entsprechende Vorgespräche zwischen den KVB und der zuständigen Genehmigungsbehörde“, erklärt die Verwaltung. Deswegen geht sie davon aus, dass die Aussichten auf eine Genehmigung gut sind. Anträge würden noch keine vorliegen, heißt es seitens der Bezirksregierung. Deswegen könne zur Genehmigungswahrscheinlichkeit keine Aussage getroffen werden. In der aktuellen Situation würde ein Antrag keinen Sinn machen, da die Entscheidung, wie die Trasse zukünftig verlaufen soll, noch nicht getroffen ist, geschweige denn bauliche Maßnahmen bereits erfolgt sind.

Was muss an der baulichen Situation verändert werden?

Die Bezirksregierung erklärt: „Jedoch steht fest, dass für einen oberirdischen Betrieb bauliche Änderungen notwendig wären, um die betroffene Strecke an den Betrieb mit 90-Meter-Bahnen anzupassen. Insofern innerstädtisch beengte Straßenraumverhältnisse vorliegen, ist davon auszugehen, dass eine Planung konfliktträchtig (Langbahn, Individualverkehr, Parkplätze) wäre.“ Damit spielt auch die Aufsichtsbehörde auf die Abschnitte auf der Aachener Straße und der Richard-Wagner-Straße an, auf denen die Bahngleise auf der Fahrbahn und nicht im eigenen Bereich verlaufen. Dieser Teilbereich der langen Strecke von Bensberg bis Weiden müsste für eine oberirdische Lösung baulich verändert werden. Bei einer Tunnellösung würde die Linie 1 in diesem Bereich unterirdisch fahren und es wäre keine bauliche Veränderung der Straßen nötig.

Muss noch mehr umgebaut werden?

Ja, auch unabhängig von der Debatte um einen neuen Innenstadttunnel oder nicht. Denn nicht alle oberirdischen Haltestellen, vor allem im Rechtsrheinischen, sind auf die Langbahnen ausgelegt. Die Bahnsteige an der Haltestelle Brück Mauspfad müssen je nach Seite um etwa 15 und 25 Meter und die am Halt Merheim ebenfalls jeweils um circa 20 Meter verlängert werden. Längere Bahnen benötigen auch längere Bahnsteige, damit die Fahrgäste sicher ein- und aussteigen können. Politik, Mobilitätsdezernat und auch die KVB müssen bei der Entscheidung zur Ost-West-Achse immer den gesamten Abschnitt im Blick haben, nicht nur den Abschnitt zwischen Heumarkt und Aachener Weiher, bei dem es um die Frage ober- oder unterirdisch geht. Die Bezirksregierung betont: „Bei der Planung eines Tunnels könnten die Anforderungen an einen Betrieb mit 90-Meter-Bahnen direkt berücksichtigt werden, jedoch ist hierbei für eine Ausnahmegenehmigung die gesamte Strecke zu betrachten.“