Neue Wendung im Drach-Prozess: Der Mitangeklagte sollte heute aussagen und macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
„Seit Dezember keinen Schritt weitergekommen“Drach-Prozess in Köln erlebt die nächste Farce
Der Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) ist um eine kleine Farce reicher: Am Donnerstag verweigerte der ehemalige Mitangeklagte (55) im Zeugenstand die Aussage. Der Niederländer machte damit von dem ihm zustehenden umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, welches ihm als Beschuldigter in gleicher Sache wie Drach zusteht.
Bereits im September hatte der 55-Jährige im Zeugenstand Platz genommen. Doch statt einer Aussage des Niederländers hatten zahlreiche Wortgefechte mit dem damaligen Pflichtverteidiger Wolfgang Heer den Sitzungstag bestimmt. Heer — der seit 1. Februar 2022 den 55-Jährigen in dem Prozess verteidigt — hatte wiederholt gerügt, dass er zu kurzfristig als Zeugenbeistand beigeordnet worden sei. Darum habe es nicht genug Zeit gegeben, sich auf eine Aussage vorzubereiten und zu klären, ob der Mandant von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wolle, oder nicht. Nach Stunden des Hin und Her hatte das Gericht aus dem Verhalten geschlossen, dass der Zeuge nicht aussagen wolle und ihn entlassen.
Die Drach-Verteidiger Andreas Kerkhof und Dirk Kruse hatten dieses Vorgehen wiederholt gerügt. Der 55-Jährige habe sich eben nicht entschieden, ob er aussagen wolle oder nicht. Als vergangene Woche Mittwoch die Frist der Kammer für Beweisanträge ablief, beantragten die Anwälte erneut die Ladung des 55-Jährigen als Zeugen. Dem kam das Gericht nun nach. In ihrem Antrag hatten die Verteidiger erklärt, der 55-Jährige könne Drach entlasten, was die Anklagepunkte bezüglich zwei Überfällen auf Werttransporter am Flughafen Köln/Bonn sowie vor einem Ikea-Markt in Frankfurt am Main angehe. Es sind jene Anklagepunkte, in denen Drach wegen Schüssen auf Wertboten auch versuchter Mord vorgeworfen wird.
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Plädoyer der Staatsanwaltschaft umfasst 68 Seiten
Doch dann kam am Donnerstag alles anders: Nur wenige Minuten saß der 55-Jährige im Zeugenstand. Neben ihm nahmen eine Dolmetscherin und sein Pflichtverteidiger Sebastian Dobritzsch, der auch zum Zeugenbeistand berufen worden war, Platz. Nach der Belehrung des Zeugen durch den Vorsitzenden, dass er als Beschuldigter nichts zu sagen brauche und ohne Angaben von Gründen die Aussage verweigern könne, steckten der 55-Jährige und Dobritzsch kurz die Köpfe zusammen und der Zeuge erklärte, er werde nichts sagen.
Am Ende des Verhandlungstages erinnerte der Vorsitzende die Prozessbeteiligten noch mir den Worten „es bleibt bei meiner Anweisung, dass sich die Parteien auf die Schlussvorträge vorzubereiten haben“ daran, dass in naher Zukunft die Plädoyers erwartet würden. Auf die Frage, wie lange die Staatsanwaltschaft brauchen werde, antwortete Anja Heimig: „Mein Plädoyer ist 68 Seiten lang und ich brauche ungefähr anderthalb bis zwei Stunden.“ Launig fügte sie hinzu, dass ihr Plädoyer schon lange stehe: „Wir sind ja seit Dezember auch keinen Schritt mehr weitergekommen.“