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Bereits im September als Zeuge geladenMitangeklagter soll als Zeuge im Prozess gegen Drach aussagen

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Thomas Drach sitzt mit Mundschutz auf einem Stuhl.

Thomas Drach auf der Anklagebank.

Die Aussage soll am heutigen Donnerstag stattfinden. Die Verteidiger gaben in ihrem Antrag an, dass der Niederländer in der Lage sei, Drach von Tatvorwürfen entlasten zu können.

Im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) soll der ehemalige Mitangeklagte nun doch noch als Zeuge aussagen. Wie eine Landgerichtssprecherin der Rundschau auf Nachfrage bestätigte, habe das Gericht den 55 Jahre alten Niederländer am Ende des Prozesstages am 16. November mündlich geladen.

Die Aussage soll kommende Woche Donnerstag stattfinden. Die 21. Große Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Jörg Michael Bern kommt damit einem Beweisantrag der Drach-Verteidiger Andreas Kerkhof und Dirk Kruse nach, den sie am Mittwoch in dem Prozess gestellt hatten. Die Verteidiger gaben in ihrem Antrag an, dass der Niederländer in der Lage sei, Drach von Tatvorwürfen entlasten zu können. Das Gericht hatte zuvor eine Frist gesetzt, dass nur noch am Mittwoch Beweisanträge angebracht werden könnten.

Verhandlung endete im Eklat

Der 55-Jährige, dessen Verfahren im Sommer vom Prozess gegen Drach aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden war, war bereits im September als Zeuge geladen gewesen. Die Verhandlung war damals aber in einem Eklat geendet, nachdem der damalige Pflichtverteidiger, Wolfgang Heer, eine Unterbrechung des Prozesses zur Vorbereitung der Zeugenaussage gefordert hatte. Eine hierzu vom Gericht gewährte einstündige Unterbrechung hatte Heer als unzureichend kritisiert und eine längere Unterbrechung gefordert.

Auf Antrag von Staatsanwältin Anja Heimig, die das Verhalten Heers als erneuten „Versuch die Verhandlung zu verzögern“ bezeichnet hatte, war der Niederländer dann aus dem Zeugenstand entlassen worden. Das Gericht wertete das Schweigen des 55-Jährigen dann so, als mache der 55-Jährige Gebrauch von seinem umfassenden Schweigerecht. Das steht ihm als Beschuldigter zu. Das wiederum hatten Kerkhof und Kruse gerügt. Nach ihrem Dafürhalten hatte der 55-Jährige eben keine eindeutige Entscheidung getroffen, ob er nun schweigen oder was sagen wolle. Offensichtlich ist mittlerweile auch das Gericht dieser Ansicht und kam dem Beweisantrag nun nach.

Zudem ist mit einem raschen Ende des Prozesses gegen Drach in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. Die Kammer hatte mit den Drach-Verteidigern weitere Termine für Verhandlungstage erörtert. Unter anderem stand dabei auch ein Termin am 8. Januar 2024 zur Debatte. Hintergrund für die Terminierung weiterer Verhandlungstage sind mehrere, bislang nicht entschiedene Befangenheitsanträge gegen Bern sowie dessen Strafkammer. Diese müssen jedoch vor der Beendigung der Beweisaufnahme und dem Beginn der Schlussvorträge entschieden sein.

Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle auf Werttransporter zur Last gelegt. zudem ist er wegen Schüssen auf Geldboten wegen versuchten Mordes angeklagt. Dem Niederländer wird Mittäterschaft und Beihilfe vorgeworfen.

Drach hatte 1996 den Erben des Tabakkonzerns Reemtsma entführt und erst gegen Lösegeld wieder frei gelassen. Für die Tat war der 62-Jährige zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.