Im Prozess um die Entführung einer Therapeutin durch einen ehemaligen Patienten und dessen Lebensgefährten wurden weitere Details bekannt. Die Männer hielten die Therapeutin über Nacht in einer schwarzen Kiste fest.
Fotos gezeigtErschreckende Details im Prozess um entführte Kölner Therapeutin
Am zweiten Prozesstag um die Entführung einer Therapeutin im Oktober 2023 durch einen ehemaligen Patienten (40) und dessen Lebensgefährten (55) wurden am Donnerstag weitere erschreckende Details über das Verbrechen bekannt. Die Männer hatten die Frau am 13. Oktober in ihrer Praxis überwältigt, betäubt und in eine schwarze Kiste mit Metallbeschlägen gezwängt. Darin hielten sie sie über Nacht in ihrer Niehler Wohnung fest.
Gefangen gehalten wurde das Opfer im Bad, das „zu Zwecken des Schallschutzes“ mit Malervlies ausgekleidet war, wie es in der Anklageschrift hieß. Ziel des Verbrechens: Die Erpressung von 1,5 Millionen Euro Schmerzensgeld. Der 40-Jährige hatte sich von der Therapeutin falsch behandelt gefühlt. Nachdem die Frau einen Vertrag über die Zahlung des Geldes unterzeichnet und zugesichert hatte, nicht zur Polizei zu gehen, ließen die Angeklagten sie gehen. Wenig später nahm ein Spezialeinsatzkommando der Polizei die Männer in der Wohnung fest.
Prozess in Köln: Fotos von der Kiste gezeigt
Mit der Verlesung des Tatort-Befundberichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Thomas Stollenwerk wurden nun auch Fotos aus der Wohnung und von der Kiste gezeigt. Die war laut dem Bericht 1,40 Meter lang und jeweils 80 Zentimeter breit und hoch. Innen war sie metallen, wirkte kalt und eng. Direkt neben der Kiste stand in einem Zimmer der Wohnung auch die Sackkarre, mit der die Kiste transportiert wurde, während die Frau dort eingeschlossen war. Vor Gericht räumte der 55-Jährige ein, dass er die Kiste im Internet bei einem Musikhandel bestellt habe. Auf einem der Fotos war die Verpackung zu sehen. Auch wurden in der Wohnung Erwachsenenwindeln gefunden. In der Anklage hieß es, dass der Frau eine angezogen worden sei. „Davon weiß ich nichts“, sagte der 55-Jährige. Da müsse man den Mitangeklagten fragen. Doch der 40-Jährige hat bislang nur die Tat pauschal eingeräumt.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- „Mordvorwurf vom Tisch“ Anklage nach Raser-Unfall in Deutz zurückgezogen
- Landgericht Köln 33-Jähriger wegen doppeltem Halsketten-Raub verurteilt
- Fahrraddiebstähle auch in Oberberg Verteidigung übt vor Gericht Kritik am Vorgehen der Polizei
- Halskettenraub in Köln Täter gesteht brutale Überfälle – Seniorin traumatisiert
- Prozess Drogenkurier in Burscheid gestoppt – was steckt dahinter?
- Prozess in Köln 55-Jähriger muss elf Jahre in Haft — Per Videochat Straftaten angeregt
- Mordprozess gestartet Kölner soll Kanadierin in Pakistan erdrosselt und in Kanal geworfen haben
Gar nicht einverstanden zeigte sich der 55-Jährige mit der Berichterstattung der Presse über den Prozessauftakt am Mittwoch. Der Hintergrund: In der Anklage hieß es, das Opfer habe nach der Entführung HIV-unterdrückende Medikamente einnehmen müssen, weil sie dem 55-Jährigen bei einem heftigen kurzen Kampf in der Praxis einen Finger blutig gebissen hatte. „Das ist schon ziemlich fahrlässig, dass das geschrieben worden ist. Das ist ungeheuer stigmatisierend“, beklagte sich der 55-Jährige. Medikamentös sei er so gut eingestellt, dass er nicht ansteckend sei. Das sei auch gleich am Tag nach seiner Festnahme in einem Krankenhaus des Justizvollzugs festgestellt worden.
Oberstaatsanwältin Daniela Fuchs zeigte für die Beanstandung kein Verständnis. Die Sache mit der HIV-Infektion sei Teil der öffentlich verlesenen Anklage gewesen und somit korrekt von der Presse berichtet worden. Weiter sagte Fuchs: „Ganz ehrlich: Sie haben eine Frau in eine Kiste gepfercht und jetzt jammern Sie, Sie hätten einen Tag später gesagt: Ich bin nicht ansteckend? Das weiß die Geschädigte doch nicht. Die hatte erstmal Angst vor einer Infektion.“
Der Prozess wird fortgesetzt.