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Äußerungen zu Russland50-Jährige aus Querdenker-Szene in Köln verurteilt

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Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Eine 50 Jahre alte Frau ist am Freitag vom Amtsgericht wegen Billigung von Straftaten schuldig gesprochen worden.

Die in der sogenannten Querdenker-Szene aktive Frau muss laut dem Urteil 80 Tagessätze zu je 15 Euro zahlen. Die Angeklagte kündigte noch im Gerichtssaal Rechtsmittel gegen das Urteil an: „Wir gehen natürlich in Berufung. Das Urteil ist ein Witz.“

Hintergrund des Prozesses waren zwei Sprachnachrichten, die die Frau im März 2023 in einer damals noch öffentlichen Chat-Gruppe des Messangerdienstes Telegram mit 184 Mitgliedern getätigt hatte. Dort hatte ein Chat-Teilnehmer eine Drohung des ehemaligen russischen Präsidenten Dimitry Medvedev gegen die Bundesrepublik und die Bundesregierung kommentiert. Demnach soll Medvedev als Konsequenz für eine mögliche Verhaftung des derzeitigen russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine gedroht haben, dass „alle Mittel in den Bundestag fliegen würden“, wie es in der Anklageschrift hieß.

„Gutheißen eines russisch orchestrierten Massenmords“

Die Angeklagte hatte daraufhin Sprachnachrichten gefertigt, die auch im Saal abgespielt wurden. In der ersten hieß es: „Unsere korrupte Regierung muss weg.“ In der zweiten, rund eine Stunde später auf Telegram gemachten Mitteilung hieß es weiter: „Wenn gar alle möglichen Mittel reinfliegen würden, so in die Regierungsgebäude und so … dann wäre das Problem schon einmal gelöst … oder?“. Am Ende der Aufnahme lachte die Frau kehlig.

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Laut dem Staatsanwalt handelte es sich hierbei um das „Gutheißen eines russisch orchestrierten Massenmords an der deutschen Regierung“, wie er im Plädoyer sagte. Und weiter: „Für einen objektiven Empfänger kann es keine andere Interpretation geben.“ Das stelle eine Gefährdung des öffentlichen Friedens dar. „Die Nachricht ist geeignet, den Fortbestand des deutschen Staates zu gefährden“, so der Staatsanwalt. Für den Verteidiger der 50-Jährigen waren gerade das hintangesetzte „oder“ sowie das Lachen der Mandantin am Ende der Sprachnachricht entscheidend. Sie seien ein klares Zeichen dafür, dass die Angeklagte das Gesagte nicht ernst gemeint habe. Die Angeklagte selbst sah die Sache wie folgt: „Seit drei Jahren werde ich politisch verfolgt“, sagte die Spanierin.

Grund sei, dass sie seit Beginn der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Maßnahmen, „Demos für den Erhalt unserer Grund- und Menschenrechte“ organisiere. Seither sei sie auch schon bekannt bei Gericht. Zuletzt war die Frau Oktober 2021 wegen Beamtenbeleidigung verurteilt worden. Das Urteil wurde in der Berufungsinstanz im April 2023 bestätigt und ist seither rechtskräftig.

Bei einer Kontrolle ihres Attests, laut dem die Frau vom Tragen einer Maske befreit gewesen sein soll, hatte sie im Februar 2021 am Heumarkt zu den Polizisten gesagt: „Wir haben 1933 und die Polizei ist die SS.“ 200 Euro betrug die Geldstrafe für diesen Ausspruch.