Ein vermummter Kölner sorgte beim Spiel zwischen Nizza und dem 1. FC Köln für Aufsehen. Nun wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch verurteilt.
„Habe mich mitreißen lassen“36-Jähriger nach Krawallen in Nizza verurteilt
Keine Szene steht so für die Ausschreitungen am Rande des Conference-League-Spiels zwischen OGC Nizza und dem 1. FC Köln, wie der „Karate-Tritt“ eines vermummten Kölners in Richtung Kinn eines französischen Fans. Mit einer Sturmhaube in rot-weißen Farben und einem Aufdruck des Kölner Stadtwappens hatte sich der 36-Jährige perfekt unkenntlich gemacht. Wenn nur die schwarzen Shorts, die er an jenem 8. September 2022 trug, nicht so kurz gewesen wären. Denn auf seinen unbekleideten, muskulösen Oberschenkeln prangten prominent zwei Tätowierungen, anhand derer sogenannte Szene-kundige Beamte der Kölner Polizei den Mann identifizieren konnten.
Verurteilung zu einem halben Jahr auf Bewährung
Am Mittwoch musste sich der bislang nicht vorbestrafte Mann nun wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung sowie Beihilfe zum Raub einer gegnerischen Fahne vor dem Amtsgericht einem Prozess stellen. Am Ende stand eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit einfachem Landfriedensbruch zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung. „Da ist etwas eskaliert, was nicht hätte eskalieren dürfen“, sagte Rolf Krebber, Vorsitzender Richter des Schöffengerichts, in der Urteilsbegründung.
Er machte deutlich, dass eine Geldstrafe, wie von Verteidiger Frank Hatlé im Plädoyer gefordert, aus „generalpräventiven Gründen“ nicht mehr drin gewesen sei. Die Krawalle hätten große Empörung ausgelöst: „Da braucht es ein deutliches Signal der Justiz in die Bevölkerung, dass so etwas nicht hingenommen wird“, machte der Richter deutlich.
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Für einen schweren Landfriedensbruch fehlte dem Gericht eine entsprechende Bewaffnung des Angeklagten oder eine eindeutige Absicherung anderer Kölner Fußballchaoten bei der Begehung ihrer Gewalttaten. Zudem handelte es sich nach Überzeugung des Gerichts bei dem Geschädigten – einem französischen Fan – selbst um einen Gewalttäter, der demnach an vorderster Front Kölner Fans attackiert hatte.
Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn den „Karate-Tritt“ eingeräumt und in einem Statement bereut. Er habe sich von der „emotional aufgeheizten Stimmung“ und Gerüchten von Messerangriffen französischer Fans auf Kölner „mitreißen lassen“. Zudem sei er alkoholisiert gewesen. Der Raubvorwurf war nach einem Rechtsgespräch eingestellt worden. Es habe „keine belastbaren Fakten“ gegeben die zu einer Verurteilung geführt hätten, erläuterte Richter Krebber.