Köln – Es war eigentlich das Wochenende des Christopher Street Days. Wegen der Corona-Pandemie war das Megaevent zwar abgesagt worden, dennoch trafen sich einige Feierwütige in der Nacht auf den 4. Juli 2020 am Mauritiuswall Ecke Schaafenstraße. Ebenfalls am Start war die damalige Kölner Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes (SPD). Als Mitglied des Vorstands der Kölner Aidshilfe verteilte sie Kondome an die Feiernden und wurde dann Opfer eines sexuellen Übergriffs.
Seit Mittwoch muss sich nun ein 34-Jähriger wegen sexueller Belästigung vor dem Amtsgericht einem Verfahren stellen. Laut Anklage soll er die SPD-Politikerin an die rechte Burst gefasst haben, als diese ihn aufgefordert habe, wegen der Pandemie die Abstandsregeln einzuhalten und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Vor Gericht bestritt der 34-Jährige die Tat. Eine Frau sei an jenem Abend auf ihn und Bekannte zugekommen und habe die Einhaltung der Abstandsregeln eingefordert. Er habe die Frau, die er nicht kannte, nicht in sexueller Absicht angefasst, als sie ihm nahegekommen sei: „Ich habe gesagt: Wenn Sie Abstand wollen, dann halten Sie selber Abstand“, sagte der 34-Jährige zu seiner Verteidigung. Zu einer Berührung möge es gekommen sein, aber nicht gezielt und in sexuell belästigender Absicht, bekundete der Familienvater weiter.
Scho-Antwerpes stellte die Sache anders dar. Sie habe, wegen des großen Menschenauflaufs an der Straßenecke, Ordnungshüter und Polizei beim Einfordern der Corona-Regeln unterstützt. Dabei habe sie sich auch an den Angeklagten gewandt. „Er äußerte sich despektierlich“, bekundete Scho-Antwerpes. „Hau ab!“, habe der Mann mehrmals gesagt. Dann sei er ihr bedrohlich nahegekommen und habe ihr an die Brust gegriffen. „Das war ein gezielter Griff“, zeigte sich die 68-Jährige sicher. Und weiter: „Frauen zu achten, schien ihm sehr fremd zu sein.“ Sie habe dem Angeklagten die Gelegenheit gegeben sich zu entschuldigen. Die habe dieser aber nicht wahrgenommen, weshalb sie Anzeige erstattet habe.
Damit stand Aussage gegen Aussage. Das Verfahren wurde auf den 21. April vertagt, weil ein weiterer geladener Zeuge nicht vor Gericht erschienen war. Gegen ihn wurde ein Ordnungsgeld von 200 Euro verhängt. Ferner beantragte die Staatsanwaltschaft die polizeiliche Vorführung des Zeugen beim nächsten Termin.