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Ein fast normaler TagSo lief der vierte Tag im Prozess um Thomas Drach in Köln

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Drach Fortsetzung

Der Angeklagte Thomas Drach (M) begrüßt im Landgericht seinen Anwalt Andreas Kerkhof (r)

Köln – Die Beobachter im Prozess gegen Thomas Drach (61) konnten sich am Freitag ausnahmsweise mal ganz entspannt zurücklehnen. Der vierte Prozesstag wirkte weitgehend wie ein völlig normaler Gerichtstermin, bei dem nicht der frühere Entführer des Tabakkonzern-Erben Jan Philipp Reemstma auf der Anklagebank sitzt. Drach werden unter anderem versuchter Mord und besonders schwerer Raub vorgeworfen.

Weder erhob Drach, wie zuletzt, Vorwürfe gegen die strikten Kontrollen der Polizei, die er als „Hosenscheißer-Brigade“ bezeichnet hatte. Noch lieferte sich Wolfgang Heer, einer der Verteidiger von Drachs Mitangeklagtem (53), ellenlange und ermüdende Scharmützel über Verfahrensweisen, Akteninhalte und Zeugen mit Mund-Nasen-Bedeckung mit dem Vorsitzenden Dr. Jörg Michael Bern.

Drach-Verteidiger stellt Befangenheitsantrag

Stattdessen gab es einen Befangenheitsantrag gegen Bern und seine Kammer. Das Material lieferten die bereits erwähnten Scharmützel und zum Teil hitzig geführten Auseinandersetzungen. Und so breitete Heer in seinem 13-seitigen Antrag aus, wo er das Recht seines Mandanten auf eine „effektive Verteidigung“ nicht gewahrt sieht. Da war zum einen das angeblich fehlende Aktenmaterial, auf das Heer bereits in den zurückliegenden Verhandlungstagen immer wieder hingewiesen hatte. Ferner waren da seine zahlreichen Anträge auf Unterbrechung sowie Aussetzung des Verfahrens für drei Wochen, um erst kurz vor Verfahrensbeginn ihm zugesandtes Aktenmaterial durcharbeiten zu können.

Zudem rügte Heer die Weigerung der Kammer, die akustische Aufzeichnung des Verfahrens — die lediglich kammerinternen Zwecken dienen soll — nicht auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung zur Verfügung zu stellen. Das alles zusammengenommen, so Heer, sei eine „Kumulation von Verhaltensweisen“, die darauf schließen ließen, dass das Gericht seinem Mandanten gegenüber „nicht unvoreingenommen“ sei. Richter Bern warf er des Weiteren „Willkür“ vor.

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Auf Nachfrage des Gerichts, ob sich die „Drach-Verteidigung“ dem Antrag anschließe, antwortete Andreas Kerkhof überraschend mit einem knappen und deutlichen: „Nein.“ Eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte in einer Stellungnahme, sie finde es verständlich, dass die bisherigen Beschlüsse des Gerichts bei Heer „nicht unbedingt auf Gegenliebe“ stießen. Der bisherige Prozessverlauf sei aber rechtskonform und der Befangenheitsantrag unbegründet. „Die Gestaltung der Verhandlung durch die Kammer war aus unserer Sicht völlig rechtskonform.“ Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.