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E-Scooter in KölnAnbieter sollen künftig Gebühren zahlen

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E-Scooter nachts

E-Scooter-Fahrer in Köln

Die Stadt sollte den Betrieb von E-Scootern und anderen sogenannten „Free-Floating-Verleihfahrzeugen“ (flexibles Leihen statt fester Stationen) künftig als Sondernutzung beschreiben und regeln – so sah es jedenfalls ein Antrag der SPD zur jüngsten Ratssitzung vor.

Dadurch müssten Car-Sharing- und Leihrad-Anbieter sowie E-Scooter-Dienste zunächst ein Vergabeverfahren passieren, darüber wiederum könnten dann den Anbietern Auflagen gemacht werden wie die Einführung eines Unfall-Unterstützungsfonds.

Außerdem ergäbe sich damit die Möglichkeit, den Anbietern Gebühren aufzuerlegen. Diese Regelung sollte auch den Einsatz der E-Scooter in den „Außenbezirken“ regeln. Zudem sollte eine Online-Melde-Möglichkeit für regelwidrig abgestellte oder „abgängige“ Scooter eingerichtet werden.

Änderungsantrag im Kern ähnlich

Beschlossen wurde ein im Kern ähnlicher, in den Details aber mehrfach umgearbeiteter Änderungsantrag der Ratsmehrheit von Grünen, CDU und Volt. So wurde eine verbindliche Qualitätssicherung mit aufgenommen, außerdem seien bereits beschlossene Anforderungen zu berücksichtigen. Vor allem aber soll die Verwaltung nun prüfen, ob eine Vergabe von Sondernutzungsgenehmigungen künftig auch Qualitätskriterien wie Nachhaltigkeit und Arbeitsbedingungen beinhalten kann. Und sie soll klären, ob die E-Scooter statt wie bisher nur in der Innenstadt auch in den „Außenbezirken“ nur an bestimmten Stellen wie beispielsweise an KVB-Haltestellen abgestellt werden dürfen. Wenn es denn dort die vorhandene Infrastruktur hergibt.

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Zuletzt war Berlin den Weg gegangen, die erlaubnispflichtige Sondernutzung einzuführen. Beim gewerblichen Anbieten von Mietfahrzeug- und Sharing-Flotten handele es sich um eine Sondernutzung von Straßen. Auch E-Scooter-Anbieter brauchen hier künftig eine allgemeine Zulassung für das Aufstellen von „stationsunabhängigen Tretrollern“. Nutzerinnen und Nutzer könnten die Roller dann nicht mehr außerhalb festgeschriebener Zonen abstellen (was sie in der Kölner Innenstadt in Teilen ohnehin schon nicht dürfen) und riskieren Gebühren, falls sie es doch tun. Laut Berliner „Tagesspiegel“ würden aber bereits juristische Schritte gegen das Modell geprüft.

Kurz und Knapp: Was der Kölner Rat noch beschlossen hat

Der Stadtrat hat am Dienstag noch weitere Entscheidungen getroffen, ein kurzer Überblick über die wichtigsten.

Denkmal Keupstraße: Mehr als 17 Jahre nach dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Mülheim hat der Stadtrat den Entwurf für das Denkmal angenommen. Der Entwurf des Künstlers Ulf Aminde sieht eine Betonplatte vor, die das Fundament des Hauses nachbildet, vor dem am 9. Juni 2004 die Bombe explodierte. Bei dem Attentat der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) sind 22 Menschen teils schwer verletzt worden. Das Denkmal steht an der Ecke Keupstraße/Schanzenstraße auf dem Gelände des Bauinvestors, der Firma Gentes.

Neuer Name für das Radstadion: Die Radrennbahn am Rheinenergie-Stadion erhält einen neuen Namen: Statt s „Radstadion Köln/Albert-Richter-Bahn“ heißt sie zukünftig „Albert-RichterVelodrom“. Damit soll an den gleichnamigen Radsportler erinnert werden, der unter anderem 1932 den Weltmeister-Titel im Bahnrad-Sprint der Amateure gewann. Er gehörte laut Stadt „zu den entschiedenen Gegnern des Nationalsozialismus, was er auch offen äußerte, und lehnte jede Form von Mitläufertum ab“ . Die Gestapo nahm ihn 1939 wegen angeblichen Devisenschmuggels fest, Richter starb zwei Tage später unter ungeklärten Umständen im Gefängnis in Lörrach. Den Vorplatz vor der Bahn benennt die Stadt nach Ernst Berliner, er war Richters Trainer, nach der Machtergreifung der Nazis 1933 durfte er aber nicht mehr arbeiten, weil er Jude war. Das Stadion wird nun zum NRW-Leistungsstützpunkt ausgebaut.

Gastronomie kann Parkplätze nutzen: Angesichts der Corona-Pandemie hat der Stadtrat die Sondergenehmigungen für die Außengastronomie der Betriebe bis Ende 2022 verlängert. Die Gastronomen können weiter die angrenzenden Parkplätze nutzen, um dort Gäste zu bewirten.

Verbesserte Bauberatung: Die Verwaltung soll prüfen, wie sie die Bauberatung verbessern kann, unter anderem durch ein Gespräch zwischen Stadt und Bauherren. Dabei soll festgelegt werden, welche Probleme entstehen und wer welche Aufgaben noch zu erledigen hat. Das soll verhindern, dass später Zeit bei der Klärung dieser Fragen verloren wird. (mhe)