- Überraschend war es nicht mehr, am Samstagmorgen war Köln hochoffiziell Risikogebiet.
- Und so gelten un die Maßnahmen, die der Krisenstab der Stadt am Vortag beschlossen hatte.
- Doch war das bei den Bürgern schon angekommen?
Köln – Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 54,8 und damit über die kritische 50er-Grenze. Und so galten die verschärften Maßnahmen: Maskenpflicht auf belebten Straßen und ein partieller Alkoholverkauf (siehe Infotexte unten auf der Seite). Ab sofort dürfen in der Öffentlichkeit wieder nur noch fünf statt wie bislang zehn Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenkommen.
Auf der Schildergasse und der Hohe Straße trugen geschätzt 90 Prozent eine Maske. Die im Amtsblatt en detail veröffentlichte Regelung (gilt für „sämtliche Fußgängerzonen der Stadt Köln“) war offenbar durchgedrungen. Ganz anders sah dies schon wenige Meter weiter aus: zwischen Moltkestraße und Rudolfplatz etwa. Gut jeder Dritte hat einen Mund-Nase-Schutz aufgezogen. Ähnlich sah es auch auf der Severinstraße in der Südstadt, auf der Venloer Straße in Ehrenfeld oder auf der Kalker Hauptstraße aus – Jogger und Radfahrer übrigens nicht mit eingerechnet, denn diese sind von der Regelung ausgenommen. „Ganz ehrlich?! Irgendwann reicht es doch auch“, echauffierte sich ein Mann mittleren Alters, der auf der Brüsseler Straße in Richtung Stadtgarten unterwegs war.
Große Verwunderung
„Wie? Hier auch?“, fragte etwa verwundert eine junge Studentin in Braunsfeld in Höhe der KVB-Haltestelle „Aachener Straße/Gürtel“, wo sie mit der Maske am Handgelenk eindeutig in der Mehrzahl war. Verwundert deswegen, weil auf der Aachener Straße in diesem Abschnitt tatsächlich kein allzu reges Fußgängeraufkommen herrscht.
Hier gilt Maskenpflicht
In sämtlichen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen. Das bedeutet Straßen, „die durch eine Vielzahl von Einzelhandelsgeschäften geprägt sind, die nicht allein den örtlichen Bedarf decken“, heißt es in dem Amtsblatt.Dazu gehören: Aachener Straße (Innenstadt und Braunsfeld), Bonner Straße (Innenstadt und Bayenthal), Breite Straße, Brüsseler Straße, Chlodwigplatz, Dellbrücker Hauptstraße, Deutzer Freiheit, Dürener Straße, Ehrenstraße, Eigelstein, Hauptstraße (Rodenkirchen), Höninger Weg (Zollstock), Kalker Hauptstraße, Neumarkt, Neusser Straße, Maastrichter Straße, Mittelstraße, Porz Zentrum, Severinstraße, Sülzburgstraße/Berrenrather Straße, Venloer Straße, Wiener Platz/Frankfurter Straße und Zülpicher Straße. Weiter fallen die Altstadt, die Ringe, das Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie der Rheinboulevard in Deutz unter die Regelung. (roe)
Wäre sie von einem Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes ertappt worden, es wären 150 Euro Bußgeld fällig geworden. Die Stadt kontrollierte die neuen Regeln am Wochenende eher zurückhaltend. „Es wurde vor allem Ansprachen gehalten“, sagte ein Stadtsprecher. Die Maßnahmen seien sehr kurzfristig verhängt worden. Es sei aber keine Schonfrist vereinbart worden. Insgesamt sei das Wochenende sehr ruhig gewesen. Eine ausführliche Bilanz will die Stadt heute vorlegen.
Reisewillige treffen „Vorbereitungen“
Viele Reisewillige waren derweil mit den „Vorbereitungen“ für ihren Herbsturlaub beschäftigt. Nach dem Beschluss zum Beherbergungsverbot von Personen aus Risikogebieten wollten viele Kölner einen Test machen lassen. Vor dem Testzentrum am Hauptbahnhof bildeten sich lange Schlangen, mehrere Stunden Wartezeit mussten Besucher einplanen. Auch der Flughafen registrierte ein erhöhtes Aufkommen.
Hier gilt das Alkoholverbot
Neben einem Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit (täglich von 22 bis 6 Uhr) tritt von freitags 20 Uhr bis montags 6 Uhr ein partielles Alkoholverkaufsverbot fortan in Kraft:Altstadt: Zwischen Rheinufer und Martinstraße beziehungsweise kleine Budengasse sowie nördlich Kurt-Hackenbergplatz und südlich Heumarkt.Stadtgarten: Venloer Straße mit Spichernstraße und Brüsseler Straße, Hans Böckler Platz. Schaafenstraße: zwischen Ring und Rinkenpfuhl und angrenzend Mauritiuswall.Kwartier Lateng: Zülpicher Straße zwischen Ring und Universitätsstraße, bis Roonstraße, Kyffhäuser Straße und Meister-Gerhard-Straße.Brüsseler Platz: mit Moltkestraße, Brüsseler Straße und Teil Antwerpener Straße.Rheinboulevard: mit Kennedy-Ufer bis Tanzbrunnen. (mft)
Verunsichert waren viele Kioskbesitzer. „Ich kann doch nicht erst stundenlang nachschauen, ob ich auch betroffen bin“, merkte ein Händler im Zülpicher Viertel an. Er darf nun an Wochenenden kein Alkohol mehr verkaufen (im Studentenviertel ist ein großer Bereich rund um die Zülpicher Straße betroffen), was ihm wirtschaftlich große Sorgen bereitet. „Wenn wir am Wochenende keinen Alkohol verkaufen dürfen, können wir eigentlich auch gleich zu machen. Und wer bezahlt mir dann die Miete?!“
Umfrage: Was halten Sie vom Alkoholverbot?
Herbert (37): „Ich finde die Regelung nicht okay. Das Virus richtet sich nicht nach einer Uhrzeit. Da müsste man generell Gaststätten dicht machen. Somit verlagert sich alles mehr nach drinnen, wo es doch eigentlich gefährlicher ist.“Jasmine (20): „Es ist gut, wenn es Maßnahmen zur Eindämmung gibt. Dann geht das alles hoffentlich bald vorbei. Ich kann mir vorstellen, dass diese Maßnahme nun Sinn macht. Wirklich wissen kann man es erst später.“Lili (23): „Als erwachsener Mensch sollte man das Entscheidungsrecht haben, was man will, und was nicht. Es ist ganz toll – Achtung, Ironie! –, dass die Obrigkeit nun darüber bestimmen will, was wir besser sein lassen sollten.“Konstantia (19): „An sich ist es okay, man kann sich den Alkohol ja immer noch vorher kaufen. Ich glaube, dass das bei den jüngeren Leuten provozierend wirkt und zu mehr Konflikten zwischen Ordnungsamt und Bürgern führt.“Simon (38), Lina (27): „Prinzipiell ist es in Ordnung. Man muss etwas tun, um die Zahlen einzudämmen. Aber es ist schwierig, das an einer Uhrzeit und am Alkoholkonsum festzumachen. Ob das sinnvoll ist, bleibt fragwürdig.“
Auch eine weitere, den Alkohol betreffende Regelung, die nun gilt, kam am Samstag eher weniger gut an: Täglich von 22 bis 6 Uhr gilt ab sofort ein Konsumverbot für alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit – ausgenommen von konzessionierten Bereich von Gaststätten inklusive Außengastronomie. „Das macht doch einfach überhaupt keinen Sinn“, beschwerte sich eine Gruppe an der Schaafenstraße. „Als könnte man Corona nur betrunken und nach 22 Uhr weitergeben.