Chorweiler – Nachdem die Umsetzung des Beweidungskonzepts an der Rheinaue zunächst für viel Ärger bei den Anwohnern gesorgt hatte, steht nun ein Kompromissvorschlag im Raum. Er wurde auf Treffen zwischen Vertretern der Bezirksregierung Köln, der Unteren Naturschutzbehörde, der NABU-Naturschutzstation, von Straßen.NRW und des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen gefunden.
Im ersten Anlauf wurde geklärt, welche Kompromisse aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht geschlossen werden können, und ob dies mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar ist. Vom Bürgerverein Worringen wurde dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ebenfalls ein Kompromissvorschlag vorgestellt.
Konzepte abgeglichen
Nachdem diese Ideen auf dem Tisch lagen, wurde ein alternatives Konzept entwickelt, das zum einen die Forderungen der Bevölkerung berücksichtigt und zum anderen mit den Anforderungen der Ausgleichsmaßnahmen in Einklang zu bringen ist. Sein Hauptziel ist es, den Rundweg für die Worringer Bürger im näheren Umfeld von Worringen zu gewährleisten. Zusätzlich soll der Bevölkerung die Bedeutung des Gebiets durch Beschilderung und Öffentlichkeitsarbeit nähergebracht werden. Der Kompromiss soll von den Bürgervereinen mitgetragen und von der Bezirksvertretung Chorweiler beschlossen werden . Dort wurde auf der jüngsten Sitzung zumindest eine einstimmig beschlossene Resolution verlesen, die betonte, dass die Bezirksvertretung den Kompromiss zur Veränderung der Beweidung in der Worringer Rheinaue unterstütze.
Viele Aspekte berücksichtigt
Auf der Weidefläche West soll demnach an der nordwestlichen Grenze des Naturschutzgebiets in Höhe von Rheinkilometer 709 der Weidezaun dem Pfad in Richtung Rheinufer folgend schräg zurück versetzt werden. Die Rinderweide wird auf die Wiese jenseits des Treidelpfades begrenzt, der Treidelpfad wird begehbar. Der Zaun an der Uferseite dieser Weide wird entfernt. Erholungssuchende oder Freizeit-Sportler dürfen die Uferbereiche gemäß den Festsetzungen des Naturschutzgebiets dennoch nicht betreten. Die Wege werden eindeutig gekennzeichnet. Einzelne Pfosten entlang der Uferseite des Wegs werden mit Informationen zur Schutzwürdigkeit des Gebiets und mit dem Hinweis „Bitte nicht betreten!“ ausgestattet.
Auf der Weidefläche Ost in Richtung Langel wird der Treidelpfad für die stille Erholung geöffnet, die Weide verläuft beiderseits des Wegs. Damit die Rinder Zugang zum Wasser haben, quert der Treidelpfad in einem kurzen Teilbereich die Weide. An dieser Stelle wird der Weg durch Drängelgitter, die für die Rinder nicht passierbar sind, gesichert. Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes darf der Pfad nicht verlassen und das Ufer nicht betreten werden. Der Weg und der Durchgang sind für Hunde verboten. Der Weg oberhalb der Weiden bleibt erhalten. Auch wird der Stacheldraht entfernt und durch Elektrodraht oder Litze ersetzt.
Monitoring beschlossen
Die Entwicklung des Gebiets wird in den nächsten fünf Jahren von einem jährlichen Monitoring begleitet. Damit soll die Erhaltung und Verbesserung der Glatthaferwiese und der Schlammbänke sowie die Stabilisierung und Erweiterung der Brutvogelreviere kontrolliert werden. Je nachdem, wie die Ergebnisse ausfallen, müssen die beschlossenen Maßnahmen eventuell wieder geändert werden. Sollte das Monitoring eine negative Entwicklung des Gebiets zeigen oder die Kontrollen ergeben, dass die Bevölkerung sich nicht an die Vorschriften hält, so wäre als Konsequenz eine komplette Beruhigung des Gebiets unumgänglich, betonen schon jetzt die beteiligten Behörden. „Der Kompromiss stellt aus Sicht der Behörde und der Naturschutzstation die äußerste Grenze dessen dar, was für den Natur- und Artenschutz und die Ziele der Ausgleichsmaßnahme vertretbar ist.“
Saalverweis nach Protesten
Einige Bürger hatten zur Sitzung der Bezirksvertreter Bürgeranträge in der Sache gestellt. Dabei hatten sie viele detaillierte Fragen an die Verwaltung ausformuliert, die diese in der Kürze der Zeit nicht beantworten konnte. Daher verwies Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner darauf, dass das Thema nach der Sommerpause, wenn die Antworten vorliegen, erneut aufgegriffen werde. Dies missfiel den Antragstellern, die zur Sitzung erschienen waren. Doch da diese Bürgeranträge und keine Bürgereingaben gestellt hatten, konnte ihnen nach der Geschäftsordnung kein Rederecht eingeräumt werden – dies beklagten sie lauthals, so dass Zöllner die Betroffenen bitten musste, den Saal zu verlassen und die Sitzung nicht weiter zu stören.