Der geplante Auftritt von Roger Waters am 9. Mai 2023 in der Lanxess-Arena sorgt für immer mehr Kritik. Nun hat auch die Synagogengemeinde Köln gefordert, das Konzert abzusagen. Doch das lehnt die Arena ab.
Lanxess-Arena„Antisemitischer Hetzer“: Arena will Konzert von Roger Waters nicht absagen
Trotz wachsender Proteste gegen das Konzert von Roger Waters am 9. Mai 2023 in der Lanxess-Arena hält die Arena-Geschäftsführung am Auftritt des britischen Musikers fest. Das ehemalige Mitglied der Kultband „Pink Floyd“ ist wegen seiner Ansichten zu Israel hochumstritten. Die Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit bezeichnete Waters in einem offenen Brief an Arena-Geschäftsführer Stefan Löcher als „antisemitischen Hetzer“. Ihm einen Auftritt zu ermöglichen, bedeute, „explizit judenfeindlichen Äußerungen weiter Raum zu geben“.
Nun schrieb die Synagogengemeinde Köln in einem offenen Brief an Stefan Löcher: „Als verantwortlicher Geschäftsführer sind Sie bereits verschiedentlich darauf aufmerksam gemacht worden, wes Geistes Kind Waters ist. Sie wurden eindeutig und detailliert auf seine antisemitische Einstellung hingewiesen und darauf, dass die Haltung und die Äußerungen von Waters der Beschlusslage im Kölner Rat zum Thema Antisemitismus als auch der des Deutschen Bundestages zum Thema BDS widerspricht.“
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft Köln und das Kölner Bündnis gegen Antisemitismus hatten bereits im Oktober die Absage des Konzerts gefordert. Zur Begründung hieß es, Waters sei ein Anhänger der israelfeindlichen und antisemitisch dominierten Organisation „Boycott, Divestment and Sanctions“ (BDS). Deren Ziel sei, „Israel zu vernichten“.
Die Synagogengemeinde Köln warf dem Arena-Geschäftsführer Stefan Löcher vor, wenn er Waters auftreten lasse, unterlaufe er „die Bemühungen von Politik und Gesellschaft, Extremismus und Antisemitismus einzudämmen“.
Es sei bekannt, dass Waters „seine Auftritte zur Verbreitung seiner menschenfeindlichen und antisemitischen Haltung nutzt“. Löcher könne sich also nicht auf den Standpunkt stellen, ihm sei nicht bekannt gewesen, dass er „einer Symbolfigur für Rassismus und Antisemitismus“ ein Forum biete.
Auf Anfrage erklärte das Arena-Management, eine Absage oder Nichtabsage liege „nicht in unserer Hand“. Die Arena werde grundsätzlich vom jeweiligen Veranstalter einer Tournee gemietet, der gegebenenfalls einen lokalen Veranstalter hinzuziehe. Vertragspartner der Arena in diesem Fall sei der örtliche Veranstalter. „Die von uns veranlasste Prüfung des Vertrages durch eine renommierte Anwaltskanzlei hat ergeben, dass es derzeit keine rechtliche Basis für eine außerordentliche Kündigung des entsprechenden Mietverhältnisses gibt.“
Der Veranstalter der Tournee, FKP Scorpio, hatte im Oktober erklärt: „Unsere Vertragsunterzeichnung und die damit verbundenen Verpflichtungen für die betreffenden Shows von Roger Waters fallen in eine Zeit, bevor der Künstler Aussagen getätigt hat oder wir Kenntnis über einzelne Statements hatten, die wir selbst problematisch finden und keinesfalls unsere eigenen Ansichten widerspiegeln. Wir stehen darüber auch in engem Dialog mit dem Management, das über den berechtigten Diskurs informiert ist und unsere eigenen Ansichten kennt. Dazu zählt unter anderem, dass wir die BDS sowie den schrecklichen Angriffskrieg Russlands klar verurteilen.“ Waters hatte der Nato eine Mitschuld am Überfall Russlands auf die Ukraine gegeben.
Auch Konzert in München findet statt
Dass man an dem Konzert festhalten will, begründete die Arena-Geschäftsführung so: „Sofern keine strafrechtlich relevanten Vorkommnisse wie Tatbestände der Volksverhetzung oder ähnliche Vergehen vorliegen, und eine Veranstaltung nicht Gegenstand behördlicher Beschränkungen oder Verbote ist, halten wir uns als Hallenbetreiber an die vertragliche Ausgangslage.“ Die Äußerungen von Waters finde man „persönlich ebenfalls sehr problematisch, da sind wir uns inhaltlich mit dem Veranstalter vollkommen einig“.
Auch das Konzert von Roger Waters am 21. Mai im Olympiapark München, wo es ebenfalls Proteste gegen den Auftritt gibt, wird stattfinden. „Wir müssen uns im rechtlich vorgegebenen Rahmen bewegen und daher ist eine Absage ohne Schadensersatzforderungen nicht möglich“, erklärte ein Sprecher der Olympiapark München GmbH. „Wir zeigen allerdings Haltung mit einem Hinweis auf unserer Website und überlegen auch, wie wir das am Konzerttag tun können.“