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17-Jähriger kommt vor GerichtAnklage wegen Mord auf Zülpicher Straße in Köln

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Am Tatort wurden Blumen und Kerzen niedergelegt

Köln – Dieses Verbrechen sorgte im Juli 2021 in Köln für Entsetzen, und die Gerichtsverhandlung wird mit Details zur Tat für alle Beteiligten ein schwerer Gang: Die Kölner Staatsanwaltschaft hat im Fall des erstochenen 18-Jährigen auf der Zülpicher Straße den 17-jährigen Tatverdächtigen wegen Mordes aus Heimtücke angeklagt. Dies erfuhr die Rundschau aus Justizkreisen. Ursprünglich war dem 17-Jährigen Totschlag vorgeworfen worden. Die Mordanklage gegen einen 17-Jährigen ist in Köln in dieser Form in der jüngster Vergangenheit beispiellos. Auch Mordermittlern mit vielen Jahren Berufserfahrung ist nicht bekannt, dass ein Jugendlicher mit diesem schwerwiegenden Vorwurf auf die Anklagebank musste. Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht bei Mord aus Heimtücke beträgt zehn Jahre.

Wehrlosigkeit ausgenutzt

Brennpunkt Zülpicher Straße: In der Nacht zum 31. Juli herrscht wie so oft in diesem Sommermonaten dichtes Partytreiben, aber auch eine aggressive Grundstimmung. Scharen von jungen Menschen treffen sich im Kwartier Latäng und feiern. Die „Zülpi“ ist in – auch weil wegen der Pandemie viele Clubs und Bars geschlossen haben. Mehrfach war es bereits im Frühjahr und Sommer zu Auseinandersetzungen unter Jugendlichen gekommen; auch die Polizei ist bei Kontrollen angegangen worden. Doch dieser nun angeklagte Fall ist von seiner Brutalität nicht mit den üblichen Wochenende-Raufereien zu vergleichen.

Die Waffenverbotszonen

Nicht nur Köln hat in den letzten Monaten mit tödlichen Gewaltdelikten auf den Ausgeh-Meilen zu kämpfen gehabt. Auch in Düsseldorf häuften sich die Fälle, in denen Messer oder andere Waffen zum Einsatz kamen. Das Land setzte daraufhin den Rahmen für Waffenverbotszonen in beiden Städten. Betroffen sind in Köln die Ringe und die Zülpicher Straße.

Hier gilt temporär abends und nachts an Wochenenden sowie vor und an Feiertagen inklusive Karneval ein Verbot aller Waffen und Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern. Dazu gehören auch Küchenmesser. Es gibt Ausnahmeregelungen etwa für Anwohner, Gastronomie und Handwerk. Neben Stich- und Schusswaffen können in Verbotszonen auch gefährliche Gegenstände wie Baseballschläger untersagt werden. Ohnehin untersagt sind Messer mit einer Klinge von mehr als zwölf Zentimetern.

Grundlage der Verbotszonen in bestimmten Arealen ist das Waffengesetz, wonach auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen es wiederholt zu Straftaten mit Waffen kam oder die stark frequentiert sind, das Tragen von Waffen untersagt werden kann. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10 000 Euro, die Polizei darf die Waffen einziehen.

2007

hatte Hamburg als erstes Bundesland Waffenverbotszonen rund um die Reeperbahn und den Hansaplatz eingeführt. In Berlin sind Waffen an und rund um einige S-Bahnhöfe verboten, auch an einigen Hauptbahnhöfen – darunter Köln – waren oder sind Waffen temporär verboten. Sogar Glasflaschen können in diesem Zusammenhang verboten werden, allerdings gilt dies nicht für die Kölner Zonen. (fu/two)

Ein zur Tatzeit 17-Jähriger soll einen 18-Jährigen mit einem Messer erstochen haben. In der Anklageschrift ist das Mordmerkmal Heimtücke aufgeführt. Das heißt: Die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers wurde ausgenutzt. Ein mögliches Motiv könnte ein Streit nach einem Flaschenwurf zwischen den beiden Gruppierungen gewesen sein. Der Freundeskreis des Opfers (18) und die Begleiter des angeklagten 17-Jährigen waren auf der Meile feiern. Wer die Glasflasche geworfen haben soll, wen sie traf und was danach geschah, wird nach derzeitigen Erkenntnissen ein zentraler Punkt der Gerichtsverhandlung werden.

Die Bluttat von der Zülpicher Straße und ein Verbrechen an einem 17-Jährigen in der Düsseldorfer Altstadt waren der ausschlaggebende Punkt, dass in der kommenden Woche eine Waffenverbotszone auf der Zülpicher Straße und auf dem Ring eingerichtet wird (siehe Infotext) Polizeipräsident Uwe Jacob begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Messer hätten auf Partymeilen nichts zu suchen, sagte Jacob der Rundschau.

Der Prozess wird vermutlich vor der 4. Großen Strafkammer verhandelt werden. Die ersten Verhandlungstage sollen Ende Januar 2022 beginnen. Das Verfahren wird von der sehr erfahrenen Vorsitzenden Richterin Ulrike Grave-Herkenrath geleitet. Die Juristin gilt als konsequent und durchsetzungsfähig und hat in den Prozessen die Zügel fest in der Hand. Grave-Herkenrath leitete in den vergangenen Jahren im Landgericht bereits mehrere große Verfahren und sprach Urteile in Kriminalfällen.

Fußballer trauern um das Opfer

Die „Tumultlage“, wie es die Polizei nannte, war in den ersten Tagen nach dem Verbrechen für die Mordkommission nur schwer zu rekonstruieren. Zuerst wurde ein 16-jähriger Tatverdächtiger festgenommen. Mehrere Tage später kam der Jugendliche frei. Ein 17-Jähriger geriet in Visier der Ermittler. Die Beamten konnten den Jugendlichen noch gerade rechtzeitig festnehmen, bevor er sich offenbar ins Ausland absetzen wollte. Der Zugriff geschah im Haus der Eltern des 17-Jährigen in Nippes. Der Tatverdächtige hatte sich im Schrank versteckt, als die Beamten das Gebäude betraten. Der in Untersuchungshaft sitzende Mann ist der Polizei wegen verschiedener Delikte bekannt, gilt aber nicht als Intensivstraftäter.

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