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Hürther Thallium-ProzessZeugin treibt Kind des Angeklagten nach dessen Festnahme ab

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Der Angeklagte steht zwischen seinen Anwälten im Kölner Landgericht.

Der Angeklagte steht zwischen seinen Anwälten im Kölner Landgericht. (Archivbild)

Bei der letzten Sitzung im Prozess um die mutmaßlichen Hürther Giftmorde in diesem Jahr sagte eine Zeugin aus, die ein Kind von dem Angeklagten erwartete. Nach den Vorwürfen gegen ihn brach sie die Schwangerschaft ab.

Die Freude war groß, als die heute 31 Jahre alte Steuerfachgehilfin am 27. November 2021 einen Schwangerschaftstest machte und das Ergebnis positiv ausfiel. An jenem Tag kämpfte eine andere schwangere Frau in einer Düsseldorfer Klinik um ihr Leben: vergiftet mit Thallium, das ihr laut Anklage ihr Lebensgefährte verabreicht haben soll.

Hürther sicherte Frau aus dem Internet Unterstützung zu

Was beiden Frauen verband, ohne dass sie es ahnten. Der Angeklagte hatte auch die Steuerfachgehilfin geschwängert, die ihm die Nachricht per SMS schickte. „Ich werde mich um euch kümmern“, antwortete der Krankenpfleger und ließ dann nichts mehr von sich hören. Er wurde drei Tage später festgenommen. Der Krankenpfleger soll seine Ehefrau, seine damals schwangere Freundin und deren Großmutter mit Thallium vergiftet haben. Und die Polizei stand vor der Tür der Steuerfachgehilfin, deren Welt zusammenbrach.

Mit Beistand eines Anwalts sagte sie nun vor dem Kölner Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus und wiederholte dabei im Wesentlichen, was sie zuvor bereits im Ermittlungsverfahren zu Protokoll gegeben hatte.

Sechs bis sieben Treffen für den Kinderwunsch

Der Angeklagte hatte sie im September 2020 auf einer Co-Parenting-Seite angeschrieben, da sie wie er einen Kinderwunsch hegte, allerdings ohne Interesse an einer Partnerschaft zu haben. Das erste Treffen fand im Oktober 2021 statt. Die beiden trafen sich sechs- bis siebenmal. „Er war immer nett, höflich, verständnisvoll“, erinnerte sich die damals 29-Jährige. Der Krankenpfleger gab sich als „Familienmensch“ aus, sprach von seiner „engen Bindung“ zu seinen nächsten Angehörigen und dass er seine Eltern regelmäßig besuche, allerdings beruflich sehr eingespannt sei.

Die Steuerfachgehilfin hatte sich jedoch in ihn verliebt und hoffte auf eine Beziehung. Als sie von der Polizei von den Vorwürfen erfuhr, entschied sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft.

Am letzten Verhandlungstag in diesem Jahr hatten schließlich die Rechtsmediziner das Wort. Thallium sei aufgrund seiner langen Halbwertzeit ein hochtoxisches Gift, führten sie aus. Es bleibe bis zu 30 Tage im Körper und gelange immer wieder über die Leber in den Blutkreislauf. Von der geschmack- und farblosen Substanz führten acht bis 15 Milligramm zum Tod. Während die ersten Tage noch symptomlos verliefen, träten dann Übelkeit, Erbrechen, starke Schmerzen, Sehstörungen, Lähmungen und Atemnot auf. Alles Symptome, über die alle drei Opfer geklagt hatten. Der Prozess wird am 9. Januar fortgesetzt.