Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt, Abtreibungen grundsätzlich für rechtskonform zu erklären. Dahinter steht ein neues Verständnis von Grundrechten. Welche Konsequenzen könnte das haben?
Kommissionsvorschlag zu AbtreibungenEin Kompromiss wird aufgekündigt
Das Ergebnis, das herauskommen sollte, stand schon fest, als die Bundesregierung ihre Kommission einsetzte: Neun Expertinnen erhielten den expliziten Auftrag, „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs“ zu finden, und sie haben geliefert. Die bisher maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben sie kurzerhand verworfen und machen verfassungs-, europa- und gar völkerrechtliche Gründe dafür geltend, Abtreibungen grundsätzlich für rechtskonform zu erklären. Straffrei möglich sind sie unter bestimmten Bedingungen ja auch bisher, aber das genügt der Ampelkoalition nicht mehr.
Tatsächlich gibt es international den Trend, ein Grundrecht auf Schwangerschaftsabbrüche zu definieren – zuletzt in einer nicht bindenden Resolution des Europaparlaments. Abgesehen davon, dass die Inflationierung von Grundrechten zu Beliebigkeit führen kann, tritt im Fall Abtreibung die Tatsache in den Hintergrund, dass es sich bei dem Embryo oder später Fötus um einen heranreifenden Menschen handelt. Von Menschenwürde könne im Frühstadium der Schwangerschaft keine Rede sein, befindet die Kommission.
Von Karlsruhe definiertem Modell wird der Boden entzogen
Damit wird dem bisherigen, durch die Karlsruher Urteile von 1975 und 1993 definierten Modell, das zwischen dem Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens und dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau vermittelt, der Boden entzogen. Da ist nichts mehr zu schützen. Da ist kein Ausgleich nötig.
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Über die Konsequenzen sagt die Kommission bemerkenswert wenig. Dabei wären sie hochrelevant. Wenn es um einen grundrechtlichen Anspruch und eine völkerrechtliche Pflicht gehen soll, müsste der Staat die Erfüllung ja auch durchsetzen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat die Absicht erklärt, Studierende der Medizin zur Befassung mit Abtreibungen zu verpflichten. Bricht am Ende das außerhalb der Verfassung definierte Grundrecht auf Abtreibungen die Gewissensfreiheit des medizinischen Personals?
Während Bundeskanzler Olaf Scholz sich zurückhält, dürften vor allem FDP und Grüne – trotz vorerst zurückhaltender Reaktion – die Restlaufzeit der Ampelkoalition nutzen wollen, um einen die Gesellschaft befriedenden Kompromiss zu kippen. Das mag ihnen im Wahljahr 2025 eine schärfere Profilierung ermöglichen und entscheidende Zehntelpunkte bringen. Am anderen Ende des politischen Spektrums haben Rechtspopulisten Konjunktur, die als Lebensschützer auftreten. Dem bitterernsten Thema Abtreibung ist die Art, wie hier eine Auseinandersetzung vom Zaun gebrochen wird, nicht angemessen.