AboAbonnieren

Cannabis, Mülheimer Brücke, BlitzerDas kommt im April auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu

Lesezeit 5 Minuten
Eine KVB-Bahn fährt über die Mühlheimer Brücke

Am Abend des 1. April überquert für eine längere Zeit die vorerst letzte Straßenbahn die Mülheimer Brücke in Köln.

Zum April gibt es nicht nur Scherze, sondern auch einige Änderungen. Cannabis, WhatsApp, Elterngeld: Wir geben einen Überblick.

Cannabis: Besitz und Konsum unter Vorgaben erlaubt

Ab dem 1. April soll der Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt sein. Legal sein soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen das Aufziehen von drei Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten sein – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.

Auto: Blitzer-Marathon im April

In der Woche vom 15. bis zum 21. April kommt es in Deutschland wieder zum sogenannten Blitzermarathon. Dann werden deutlich mehr Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, „vor allem auf unfallträchtigen Streckenabschnitten und in Gebieten mit besonderer Gefährdungslage“, wie der ADAC schreibt. Haupttag dieses Blitzermarathons soll der Freitag (19. April) werden.

KVB: Mülheimer Brücke für sieben Monate gesperrt

Am Abend des 1. April überquert für eine längere Zeit die vorerst letzte Straßenbahn die Mülheimer Brücke in Köln. Um 22 Uhr wird der KVB-Verkehr hier für sieben Monate gesperrt, um die Gleise zu erneuern. Das hat konkrete Auswirkungen auf die Linien 13 und 18: Während die 13 nur noch linksrheinisch verkehrt, endet die 18 auf beiden Seiten des Rheins jeweils an der letzten Haltestelle vor der Brücke. Die KVB plant mehrere Maßnahmen, um die Ausfälle aufzufangen, unter anderem einen Ersatzbusverkehr mit der Linie 118. Der Fuß- und Radweg auf der Nordseite der Brücke bleibt übrigens in beide Richtungen offen.

Bahn: alte, aber kaum neue Baustellen

Bereits seit Beginn der Osterferien Ende März gibt es in Nordrhein-Westfalens Zugverkehr einige baustellenbedingte Einschränkungen. Dafür kommen im April vergleichsweise wenig neue Baustellen hinzu.

Lediglich eine größere Einschränkung wird es geben, betroffen ist der RE9: Vom Abend des 7. April (Sonntag) bis zum frühen Morgen am 10. April (Mittwoch) fällt die Line zwischen Köln Hauptbahnhof und Düren aus. Grund dafür sind Brückenarbeiten in Horrem. Die Deutsche Bahn empfiehlt, auf dem betreffenden Streckenabschnitt alternativ die S19 zu nutzen.

Deutschlandticket: auch für Studierende

Studierende vieler Hochschulen, unter anderem der Universität zu Köln, erhalten zum Beginn des Sommersemesters Anfang April ein vergünstigtes Deutschlandticket. Für 29,40 Euro im Monat können sie damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

Gas und Fernwärme: Normale Mehrwertsteuer gilt wieder

Ab dem 1. April gilt für Gas und Fernwärme wieder der normale Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent. Zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern waren sie zwischenzeitlich nur mit 7 Prozent besteuert worden.

Elterngeld: Änderung bei der Einkommensgrenze

Beim Elterngeld ändert sich die Einkommensgrenze. Allerdings nicht für alle, sondern für Eltern, deren Kinder ab dem 1. April geboren werden. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Wenn beide Elternteile parallel zu Hause bleiben, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Monate des Kindes möglich.

WhatsApp: neue Nutzungsbedingungen, Mindestalter herabgesetzt

Der beliebte Messenger-Dienst WhatsApp aktualisiert seine Nutzungsbedingungen. Unter anderem wird das offizielle Mindestalter von 16 auf 13 Jahre herabgesetzt. Die neuen Bestimmungen müssen nicht aktiv bestätigt werden – wer WhatsApp ab dem Stichtag der Änderungen, dem 11. April, benutzt, erklärt sich automatisch mit den neuen Nutzungsbedingungen einverstanden.

Amazon: kürzere Rückgabefristen

Für bestimmte Produkte schraubt Amazon die Rückgabefrist nach unten – von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen. Die Regel greift voll ab dem 25. April. Betroffene Produkte sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.

Beschäftigte: Qualifizierungsgeld soll Weiterbildungen ermöglichen

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April gibt es ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, um eine Weiterbildung zu absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

Azubis: Mobilitätszuschuss für weit entfernte Betriebe

Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Im ersten Ausbildungsjahr werden zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.

Berufswahl: Orientierungspraktikum wird unterstützt

Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika, Fahrt- und Unterkunftskosten.

Maler und Lackierer: Mindestlohn steigt

Maler und Lackierer bekommen ab April mehr Gehalt. Der Branchenmindestlohn steigt dann von derzeit 14,50 auf 15 Euro. Ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter bekommen künftig mindestens 13 statt 12,50 Euro.

Airbnb: Kameras im Inneren verboten

Der Ferienwohnungsvermittler Airbnb will Sicherheitskameras aus dem Inneren von Unterkünften, die auf der eigenen Plattform angebotenen werden, verbannen. Die neue Regelung gilt laut Unternehmen weltweit ab dem 30. April und soll dem Schutz der Privatsphäre dienen. Außenkameras bleiben erlaubt, um sicherzustellen, dass keine Unbefugten die Wohnungen betreten. Aber auch hier werden die Regeln verschärft: Vermieter müssen genau offenlegen, wo solche Außenkameras angebracht sind. Die Kameras dürfen außerdem nicht auf Bereiche wie Außenduschen oder Saunas gerichtet sein.

Venedig: Eintrittspreise für Touristen

Die bei Touristen sehr beliebte und deshalb in der Vergangenheit auch sehr volle Stadt Venedig bittet Tagesbesucher künftig zu ausgewählten Terminen zur Kasse. Wer vom 25. April bis 5. Mai zwischen 8.30 Uhr und 16 Uhr ins historische Zentrum möchte, muss fünf Euro bezahlen. Das Geld soll dafür genutzt werden, Stadt und Natur zu erhalten. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Stadt weiter jederzeit kostenlos besuchen. (mit dpa/afp)