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Ullmann-Prozess in KölnRolle der Aufsichtsgremien einmal mehr Thema

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Georg Baron von Ullmann zum Auftakt im Kölner Landgericht zwischen seinen Anwälten

Köln – Im Untreueprozess gegen Georg Baron von Ullmann ging es am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht einmal mehr um die Aufsichtsgremien der Bank und das Verständnis der Mitglieder von ihren Aufgaben. Als Zeuge sagte Nicolaus Freiherr von Oppenheim aus. Der entstammt dem dritten Familienstamm neben "Lindenallee" mit Christopher Freiherr von Oppenheim und "Schlenderhan" mit Georg von Ullmann. Nicolaus von Oppenheim hielt acht Prozent an der Bank und saß seit 1997 im Aktionärsausschuss von Sal. Oppenheim sowie in den Aufsichtsräten der Kölner KGaA, der Luxemburger SCA und der 2005 zugekauften BHF-Bank.

Er habe durchaus kritisch nachgefragt, so der Zeuge. Grund dazu gab es vor allem Ende 2008 als hohe Verluste offenbar wurden. Ihm sei aber auch bedeutet worden, dass das nicht erwünscht sei.

Für ihn war der Aktionärsausschuss das wichtigere Gremium. Das sei auf den Vorsitzenden, Friedrich Carl von Oppenheim konzentriert gewesen. Er habe im Kontakt zu den Partnern an der Bankspitze gestanden. Hier sei informiert worden. Der Vorsitzende habe nie eine Entscheidung der Partner zur Diskussion gestellt.

Die Sitzungen des Aufsichtsrats seien kürzer gewesen. Selbst Ende 2008 war nach 80 Minuten Schluss. Im Aufsichtsrat hätten auch Arbeitnehmervertreter gesessen, sagte Nicolaus von Oppenheim. Man habe da nicht ins Detail gehen wollen. Die Sitzungen der Gremien seien "schnell und schnörkellos" durchgezogen worden.

Ob er damals gewusst habe, dass bei einer AG oder KGaA der Aufsichtsrat Geschäfte zwischen Bank und Bankchefs vereinbaren muss, damit die Chefs nicht auf beiden Seiten des Tischs sitzen, konnte er nicht sagen. Er habe ohnehin damals nicht gewusst, dass unter den Fondszeichnern einer Immobilie in Frankfurt zwei Partner waren, so Oppenheim.

Hätte Aufsichtsratschef Ullmann diesen Ankauf 2008 zur Diskussion gestellt, so die Staatsanwaltschaft, hätte das Gremium das Geschäft verhindern können, durch das die Bank Millionen verlor.